Auszug - Das neue "Schulgesetz"
Frau
Rienitz, aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport - Abteilung
Kindertagesstättenbereich, erläuterte den Referentenentwurf zum neuen
Schulgesetz, besonders die flexible Schuleingangsphase. Laut neuem Schulgesetz
soll es keine Vorklassen mehr geben, da die Kinder von 5 ½ Jahren in der Schule
aufgenommen werden sollen.Die Schüler sollen dann individuell die Schuleingangsphase,
die etwa drei Jahre dauern kann, durchlaufen. Wer schneller lernt, kann schon
nach zwei Jahren in die 3. Klasse kommen und
wer mehr Zeit braucht, dann eben nach drei Jahren. Es soll dann auch keine
Rückstellungen mehr geben. Jetzt sind es etwa 10 % in Berlin. Die
Vorschulerzieherinnen sollen dann in die Eingangsphase mit einbezogen werden.
In Berlin gehen etwa 5 % der Kinder nicht in den Kindergarten. Auch zu
diesem Thema gab es sehr viele interessante Fragen, z. B. “Wie soll dann die
vorschulische Ausbildung aussehen?” “Wird der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz vorgezogen, damit die dreijährige Vorschulzeit erhalten
bleibt?”“Qualitätsverbesserung im Kindergarten und in der Schule, wie stellt
man sich das vor?” “Wird es
personelle Umsetzungen geben zwischen Kindergarten und Schule?” “Wie wird
in Zukunft die Ausbildung der Erzieherinnen
und der Pädagogen gestaltet?” “Hort nur
noch in der Schule?” “Halbtagsplatz
bei Rechtsanspruch kostenlos?” Auf alle
Fragen gab es Antworten. Einige konnten noch nicht zur vollen Zufriedenheit
beantwortet werden, da es dafür neue Beschlüsse und Gesetze geben muss. Herr Grunst
und Herr Gredka bedankten sich im Namen der Anwesenden bei den Referenten und
wünschten für die Zukunft ein gutes Gelingen bei der Reformierung der
Vorschulerziehung und der Schule. Schlussfolgerung
der Veranstaltung: Es wird
notwendig sein, in Zukunft öfter gemeinsame Veranstaltungen von beiden Gremien
zu bestimmten Themen zu organisieren. |
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