Auszug - Einzelhandelsstandort Falkenberger Chaussee 95 sichern
Herr Drobisch begründet den Antrag und die Dringlichkeit. Mit dem Antrag solle der Einzelhandelsstandort gesichert werden.
Herr Heinemann verweist auf weitere in der Nähe befindlichen Einzelhandelsstandorte in der Egon-Erwin-Kisch-Str. Herr Petermann entgegnet, es handele sich um einen gewachsenen Einzelhandelsstandort. Die von Herrn Heinemann beschriebenen Standorte seien als Vorbehaltsflächen für die TVN Provisorien. Deshalb ist es wünschenswert, den im Antrag genannten Standort zu erhalten.
Herr Müller betont die Ankerfunktion für die Ladenpassage.
Prof. Hofmann schlägt folgende geänderte Fassung vor:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück in der Falkenberger Chaussee 95 mit dem Ziel zu eröffnen, bei einer künftigen Wohnbebauung einen Einzelhandelsstandortes/Supermarkt zu ermöglichen.
Diese wird von der Antragstellerin übernommen.
Abstimmung: 12/0/0 Abstimmung der Dringlichkeit: 11/0/1
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