Auszug - Rahmenkonzept zur Einrichtung einer Freiwilligenagentur im Bezirk Lichtenberg Bezug: DS/1503/VII - Zielvereinbarung für das Audit Familiengerechte Kommune - und DS/1690/VII - Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2016/2017  

 
 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 10.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1820/VII Rahmenkonzept zur Einrichtung einer Freiwilligenagentur im Bezirk Lichtenberg
Bezug: DS/1503/VII - Zielvereinbarung für das Audit Familiengerechte Kommune - und DS/1690/VII - Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2016/2017
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Dringlichen Beschlussempfehlung der Ausschüsse für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung und Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz zur Dringlichen Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache zugestimmt.


Beschluss:

 

  1. Die Kenntnisnahme des 2. Zwischenberichtes zur DS/1503/VII.
  2. Die Kenntnisnahme des Zwischenberichtes zu Pkt. 3.5 zur DS/1690/VII.
  3. Die Zustimmung zur DS/1820/VII, verbunden mit dem Ersuchen an das Bezirksamt:

 

    • Im März 2017 der BVV einen ersten Bericht zur Arbeit der Freiwilligenagentur vorzulegen.
    • Die Zustimmung der ausgewählten Träger zur Veröffentlichung des Konzepts (nach Abschluss des Verfahrens) zu erfragen.
    • Für die Praxis der Freiwilligenagentur klarzustellen, dass reguläre Beschäftigung nicht durch Freiwilliges Engagement ersetzt werden darf.
    • Dass sich die Mitglieder des Auswahlgremiums durch nichtbefangene (§ 20 BezVG) Ersatzmitglieder vertreten lassen können.

 

 
 

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