Auszug - Mit festen Platzkontingenten Obdachlosigkeit vermeiden
Die Leiterin des Sozialamtes erläuterte die Verfahrensweise zur Unterbringung Obdachloser im Land Berlin. In der DS werden unterschiedliche Zuständigkeiten miteinander vermengt und Aussagen in falsche Zusammenhänge gebracht. Das LAGeSo ist für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig. Auch die Einrichtungen, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, unterliegen nicht der Zuständigkeit des Amtes für Soziales. Aussagen über die Zustände beim LAGeSo dürfen nicht auf die Arbeitsweise des Amtes für Soziales übertragen werden. Folgendes ist richtig zu stellen:
Nach intensiver Diskussion und Nachfragen aus dem Ausschuss nimmt die einreichende Fraktion die Drucksache aus dem Geschäftsgang. |
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