Auszug - Schaffung eines gemeinsamen Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen  

 
 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur
TOP: Ö 5.5
Gremium: Kultur Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 01.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1765/VII Schaffung eines gemeinsamen Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:vom BA am 08.03.2016 zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin BiKuSozSp 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Der kommissarische Leiter der VHS Lichtenberg berichtet, dass die Schaffung eines gemeinsamen Servicezentrums für die 12 Berliner Volkshochschulen (VHS) deutliche Synergieeffekte für alle bezirklichen Einrichtungen haben würde. Die AG der Direktoren der Berliner VHS hat aus fachlichen Gründen einstimmig für die Errichtung solch eines Servicezentrums gestimmt. Insgesamt bieten die Berliner VHS jährlich zusammen rund 20.000 Kurse an, so dass eine Zentralisierung bestimmter Aufgaben sich sehr positiv bemerkbar machen würde. Folgende Leistungen sollten zentral in der Servicestelle erbracht werden: Web-Portal, Marketing, Kunden-/Servicetelefon (u. a. für berlinweite Kursanmeldungen unter einer zentralen Rufnummer), Weiterbildungsberatung, Prüfungszentrale (insbesondere im Bereich Sprachen), Fortbildung, VHS-IT (gemeinsame Berliner Verwaltungssoftware bzw. Fachverfahren), Qualitätsmanagement/gemeinsame Qualitätszertifizierung, Wissenstransfer zwischen den Bezirken.

Die Errichtung eines gemeinsamen Servicezentrums steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen durch das Land Berlin. Hierzu kann heute jedoch keine Aussage getroffen werden, da der Landeshaushalt noch nicht beschlossen wurde.

Die Rechtsform des Servicezentrums soll ein Eigenbetrieb sein, der gemeinsam von allen zwölf Bezirken getragen wird. Somit wären bei entsprechender Geschäftsordnung auch alle 12 Bezirke gleich stimmberechtigt. Es ist mit dem Servicezentrum nicht beabsichtigt, Tendenzen zu einer zentralen Berliner VHS einzuleiten, im Gegenteil. Dadurch, dass alle 12 Bezirke Träger sein werden, ist es ausgeschlossen, dass Dritte (z. B. die Senatsverwaltung) Entscheidungen beeinflussen könnten.

 

Es gab eine sehr angeregte Diskussion mit vielen Fragen, insbesondere durch die Fraktion DIE LINKE., sie haben noch erhebliche Bedenken.

Deshalb gab es den Antrag, die DS zu vertagen. Dem Antrag auf Vertagung stimmte der Ausschuss zu.

Abstimmungsergebnis: 6 - 5 - 1 (Ja - Nein – Enthaltung)

 
 

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