Auszug - Umsetzung des Fußgängerschutzwegs Einbecker Straße
Der Ausschuss kann dem Anliegen des Antrags nicht folgen. Frau Feige schlug vor, den Antrag abzulehnen und folgende Begründung dem Hauptausschuss zu übersenden: Die Einbecker Straße wurde in den Jahren 2005/2006 vollständig saniert und neu gestaltet. Die Anordnung des FGÜ in Höhe der Einbecker Straße 74 erfolgte, da sich dort zu dieser Zeit zwei Einzelhandelseinrichtungen befanden und man damit rechnete, dass dadurch eine Vielzahl von Bewohnern-innen aus dem Wohngebiet Paul-Gesche-Straße dort die Straße überqueren. Aber schon zu dieser Zeit haben dort recht wenig Fußgängern-innen die Straße überquert. Ein erhöhter Fußgängerstrom auf der Höhe Lincolnstraße ist nicht zu verzeichnen und auch das Verkehrsaufkommen ist nicht zu hoch. Man kann die Einbecker Straße eigentlich gut und gefahrlos überqueren. Der Ausschuss könnte sich vorstellen, dass der FGÜ ganz zurück gebaut wird. Außerdem gehört die Einbecker Straße zu dem übergeordneten Straßennetz und die Anordnung zur Umsetzung des FGÜ müsste durch die VLB erfolgen, die Kosten sind aber durch den Bezirk zu tragen. Im Bezirk haben wir einen erheblichen Nachholbedarf an der Sanierung von Fußwegen und auch für Bordsteinabsenkungen liegt eine lange Liste vor. Dort müssen vorrangig die vorhandenen Mittel eingesetzt werden. Abstimmung: 7/2/1 |
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