Auszug - Fahrstreifenbegrenzung in der Konrad-Wolf-Straße  

 
 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 5.2
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1361/VII Fahrstreifenbegrenzung in der Konrad-Wolf-Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Frau Feige informiert über ein Gerichtsurteil der 11. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichtes, in dem folgende Frage gestellt wurde: „Warum im Bereich von Kaphaltestellen die Nutzung der Gegenfahrbahn nicht für alle Verkehrsteilnehmer mit einer durchgezogenen Linie unterbunden wird, um riskantes Vorbeifahren zu verhindern“.

BzStR Dr. Prüfer informiert, dass sich das BA noch einmal mit dem Thema beschäftigt und festgestellt hat, dass es die Kaps erst seit wenigen Jahren gibt und dieser Sachverhalt noch nicht in der StVO geklärt ist. Die Straßenbahnen sind sehr lang und dadurch die Verkehrssituationen sehr unübersichtlich geworden.
Herr Dr. Prüfer wurde gebeten, sich in Kenntnis dieses Gerichtsurteils noch mal mit dem Anliegen des Antrags an die VLB zu wenden.

In der Septembersitzung wird der Ausschuss sich nochmals mit dem Thema befassen.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.

 
 

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