Auszug - Fahrstreifenbegrenzung in der Konrad-Wolf-Straße
Frau Feige informiert über ein Gerichtsurteil der 11. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichtes, in dem folgende Frage gestellt wurde: „Warum im Bereich von Kaphaltestellen die Nutzung der Gegenfahrbahn nicht für alle Verkehrsteilnehmer mit einer durchgezogenen Linie unterbunden wird, um riskantes Vorbeifahren zu verhindern“. BzStR Dr. Prüfer informiert, dass sich das BA noch einmal mit dem Thema beschäftigt und festgestellt hat, dass es die Kaps erst seit wenigen Jahren gibt und dieser Sachverhalt noch nicht in der StVO geklärt ist. Die Straßenbahnen sind sehr lang und dadurch die Verkehrssituationen sehr unübersichtlich geworden. In der Septembersitzung wird der Ausschuss sich nochmals mit dem Thema befassen. Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen. |
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