Auszug - Aufhebung der Rückbauverpflichtung nach senioren- und behindertengerechten Wohnungsanpassungen
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber Wohnungsunternehmen dafür einzusetzen, dass senioren- und behindertengerechte Wohnungsanpassungen bei Auszug der Mieterinnen und Mieter nicht mehr rückgebaut werden müssen. Stattdessen sollen die betreffenden Wohnungen in den einzelnen Unternehmen für den bedürftigen Personenkreis aufgenommen, entsprechend beworben und wieder vermietet werden.
Um die Bedeutung dieser Maßnahmen zu unterstreichen, wird das Bezirksamt des Weiteren ersucht, die im Bündnis für Wohnen tätigen Wohnungsunternehmen, die bereits angepasste Wohnungen neu vermieten, dazu anzuregen, ihre Erfahrungen mit dieser Verfahrensweise auszuwerten und öffentlich darzustellen. Außerdem sollte ein entsprechender Passus in die Vereinbarung mit den im Bündnis für Wohnen mitwirkenden Wohnungsunternehmen aufgenommen werden. |
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