Auszug - Geflüchtete Menschen in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünfte unterbringen
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und der HOWOGE dafür einzusetzen, dass das im Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ vereinbarte berlinweite Kontingent von jährlich 275 Wohnungen (125 Einzimmer- und 150 Mehrzimmerwohnungen), mit dem die landeseigenen Wohnungsgesellschaften einen Beitrag leisten, damit Geflüchtete insbesondere Familien mit Kindern eine eigene Wohnung beziehen können, angesichts des starken Zuzugs von Asylsuchenden erhöht wird.
Zudem wird das Bezirksamt ersucht, sich dafür einzusetzen, dass das bisher auf Asylsuchende beschränkte Kontingent auf alle Flüchtlingsgruppen ausgeweitet wird. Weiterhin wird es ersucht, bei den im Bezirk aktiven Wohnungsunternehmen, z. B. im Bündnis für Wohnen, dafür zu werben, dem Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ beizutreten.
Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, die rechtlichen und politischen Einflussmöglichkeiten auszuschöpfen, um Geflüchteten, die in Gemeinschaftsunterkünften im Bezirk wohnen und deren Asylverfahren abgeschlossen ist, das Anmieten einer Wohnung zu erleichtern. |
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