Auszug - Ausweitung von Telearbeitsplätzen - Voraussetzungen für Dienstvereinbarung schaffen!  

 
 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 21.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1462/VII Ausweitung von Telearbeitsplätzen - Voraussetzungen für Dienstvereinbarung schaffen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen CDU, SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die technologischen und organisatorischen Voraussetzungen für die verbesserte Möglichkeit der Nutzung einer familienfreundlichen Arbeitsmethode im Sinne der Ausweitung von Telearbeitsplätzen zu prüfen und darzulegen.

 

Im Rahmen des Berichtes dazu sind folgende Prüfungen mit einzubeziehen:

 

1.

a) Es soll dargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen (Technik, Organisation, Haushalt) eine entsprechend bedarfsgerechte Ertüchtigung der Infrastruktur vorgesehen werden kann.

 

b) Die vorhandenen Erkenntnisse zu marktgängigen und in der öffentlichen Verwaltung als "best practice" bereits produktiv eingesetzten remote access Lösungen für den Zugang zu verwaltungsinternen Netzwerken sollen erläutert werden (andere Bezirke, Länder, Bund).

 

c) Zusätzlich soll dargelegt werden, welche Möglichkeiten für den Bezirk alleine und in Verbindung mit dem ITDZ als Dienstleister für Berlin bestehen, um in den Bereichen (i) mobile sowie (ii) Telearbeit für die Bediensteten eigens zu beschaffende Systeme zur Verfügung zu stellen.

 

d) In den Bericht soll aufgenommen werden, welches Verrechnungsmodell für den anteilig für Telearbeit am Telearbeitsplatz der Bediensteten genutzten (ggf. auch neu bereitzustellenden) Internet-Zugang vorgesehen ist.

 

e) Ergänzend bedarf es der Erläuterung hinsichtlich der Nutzung - bei Vorliegen der haushaltstechnischen Voraussetzungen - geeignete Rahmenverträge und/oder zentraler Dienstleistungsangebote für Planung, Beschaffung und Betriebsunterstützung (auch vor Ort).

 

f) Es soll dargelegt werden, wie die Systeme verwaltet werden und welche OE dafür mit welcher Kompetenz verantwortlich ist.

 

 

2.

a) Für eine rechtssichere Umsetzung sollen die gesetzlichen Bestimmungen und abgeleitete Verwaltungsvorschriften zur Wahrung von Amtsverschwiegenheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte benannt und deren Umsetzung erörtert werden.

 

b) Auf Basis der bestehenden Regelungen - auch für die Erprobungsfälle - sind die technischen und organisatorischen Methoden aufzuzeigen sowie deren Anwendung unter den Bedingungen einer Erprobung mit dem Hinweis, wie die Wahrung der Verwaltungsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt wurde.

 

 

3. Es soll geprüft werden:

a) für welche IT-Fachverfahren im Sinne des Einsatzes unter Telearbeitsbedingungen ein Revisionsbedarf besteht und in welchem Verhältnis webbasierte Fachverfahren und proprietäre stehen,

b) in wie fern ein Einsatz von Virtualisierungstechnologien auf Clientebene möglich wäre und welche Folgen dies haben könnte.

 

 

4. Im Rahmen des Berichtes soll

a) eine Einschätzung zur strategischen Rolle des ITDZ bzw. weiterer Dienstleister erfolgen,

b) die Bestrebung zur Förderung mobiler Arbeit und Telearbeit im Verhältnis zu Aktivitäten des Bezirksamts in Bezug auf das Audit "Familiengerechte Kommune" (BVV DS/0581/VII) beschrieben und bewertet werden.

 
 

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