Auszug - Unterschutzstellung der Wartenberger und Falkenberger Feldmark als Landschaftsschutzgebiet  

 
 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.33
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1583/VII Unterschutzstellung der Wartenberger und Falkenberger Feldmark als Landschaftsschutzgebiet
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache beschlossen

Die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Anlage 1: Entwurf der Verordnung

Anlage 2: Entwurf der Abgeordnetenhausvorlage mit Begründung der Verordnung

Anlage 3: Geltungsbereich

Anlage 4: Ämterstellungnahmen mit Stellungnahme UmNat NL

 

Nach § 21 NatSchG Bln ist die oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zuständig.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat mit dem Beschluss der Vorlage 012/2011 vom 10.01.2011 die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens von Teilen von Natur und Landschaft „im Bereich der Parklandschaft Barnim“ gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz angeregt und beschlossen, alle notwendigen Unterlagen dafür zur Verfügung zu stellen.

 

Im Juni 2014 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz das Schutzwürdigkeitsgutachten für den Bereich der Wartenberger und Falkenberger Feldmark mit dem Entwurf der Verordnung, mit dem Entwurf der Abgeordnetenhausvorlage sowie mit den Stellungnahmen der relevanten Ämter des Bezirksamtes übergeben. Das Bezirksamt befürwortet die Unterschutzstellung des vorgeschlagenen Geltungsbereichs als Landschaftsschutzgebiet. Die Senatsverwaltung wird nunmehr um die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens gebeten.

 

2015 wird das Schutzwürdigkeitsgutachten zur Unterschutzstellung der Malchower Aue als Landschaftsschutzgebiet fertig gestellt werden. Das geplante Landschaftsschutzgebiet soll das gleichnamige Naturschutzgebiet einschließen. Damit werden die Grundlagen der Unterschutzstellung „im Bereich der Parklandschafts Barnim“ entsprechend dem Beschluss vom 10.01.11 erarbeitet sein.

 

 

 

 
 

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