Auszug - Bessere Kommunikation in Flüchtlingsfragen  

 
 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.10
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1477/VII Bessere Kommunikation in Flüchtlingsfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass:

 

  1. bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür Sorge getragen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger transparent und zeitnah über die Entwicklung der Flüchtlingssituation im Bezirk informiert werden. Dazu gehören Informationen im Internet, aber auch durch Verantwortliche des LaGeSo und der zuständigen Senatsverwaltung bei Veranstaltungen und anderen Anlässen vor Ort.

 

  1. bei der zuständigen Senatsverwaltung ein zentraler Anlaufpunkt geschaffen wird, an den sich die Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Flüchtlingspolitik und zur Unterbringung der ankommenden Flüchtlinge in den einzelnen Bezirken wenden können.

 

  1. die Bezirke die personellen und finanziellen Mittel erhalten, um auch auf Bezirksebene solche Anlaufpunkte zu schaffen, die als Ansprechpartner für Flüchtlingsfragen vor Ort dienen können.

 

  1. die 2015 auf die Bezirke zukommenden Herausforderungen in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Liegenschaften für Flüchtlingsunterkünfte diesen und den Bezirksverordnetenversammlungen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

 

Die unter 2. und 3. genannten Anlaufpunkte sollen ausdrücklich auch als Anlaufpunkte für Flüchtlinge ausgelegt sein.

 
 

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