Auszug - Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als behördliche Maßnahme des Bezirksamtes stärken  

 
 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.13
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 07.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1379/VII Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als behördliche Maßnahme des Bezirksamtes stärken
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 11.02.2015 (FV)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1379/VII:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1379/VII:

 

Das Bezirksamt wird ersucht im Rahmen der Evaluierung des Behördlichen Gesundheitsmanagements die Regelungen der seit 2007 für Berlin mit dem Hauptpersonalrat vereinbarten Dienstvereinbarung Gesundheit (DV Gesundheit) auch in Lichtenberg umzusetzen.

 

Hierzu zählen insbesondere folgende Regelungen und Überlegungen:

 

1.              Grundsatz von Freiwilligkeit, Dialog und Konsens auf Augenhöhe.

2.              Einleitung eines BEM-Verfahrens nach 42 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres gem. § 84 Abs. 2 SGB IX auch und gerade bei bestehender Erkrankung (und nicht erst nach einer Erkrankung).

3.              Zusendung einer Kopie des Gesprächsangebotsschreibens an die Beschäftigtenvertretungen.

4.              In den einzelnen Abteilungen sollte auf Dauer ein Integrationsteam gebildet werden, das mit der Durchführung des BEM-Verfahrens unter Wahrung bestimmter Grundsätze (z. B. Vertraulichkeit und Datenschutz) betraut wird. Die Nähe zur Dienststelle verspricht eine größere Akzeptanz und bessere Maßnahmen zur Beseitigung krankmachender bzw. krankheitsfördernde Ursachen, soweit sie in der Dienststelle begründet sind. Bei der Zusammensetzung der Integrationsteams sollte auf unmittelbare Vorgesetzte der vom BEM-Verfahren betroffenen Dienstkraft grundsätzlich verzichtet werden.

5.              Bei der Auswahl von Gesprächspartnern zur Durchführung eines BEM-Gesprächs/Verfahrens soll berücksichtigt werden, dass die betreffende Dienstkraft den vorgeschlagenen Gesprächspartner ablehnen kann. Die mit dem BEM-Verfahren betrauten Dienstkräfte der Integrationsteams sind über die rechtlichen Regelungen und praktische Umsetzung zu beschulen.

6.              Das Bezirksamt sollte zur Durchführung des BEM-Verfahrens eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und Frauenvertreterin anstreben.

 

Begründung:

Das Behördliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzliches Instrument, das alle Dienstkräfte berücksichtigt. Es hat zum Ziel, die aus Erkrankungen oder Behinderungen resultierenden Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung bzw. zur Wiederherstellung der Arbeitskraft zu initiieren, um dadurch insbesondere eine Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses zu verhindern.

 

Oberste Priorität haben dabei die dauerhafte Erhaltung der Gesundheit und des Arbeitsplatzes sowie die angesichts der demografischen Entwicklung und fortwährenden Einsparzwänge beim Personal die Vermeidung einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung der Dienstkräfte. Neben diesem verhaltenspräventiven Ansatz sind auch Korrektive Aspekte des BEM, etwa zur Wiederherstellung der Arbeitskraft, relevant. Hiermit sollen u. a. Gesundheitsrisiken minimiert und Unfällen vorgebeugt, Konflikten konstruktiv begegnet sowie Unterstützungs- und Hilfsmittelbedarf am Arbeitsplatz ermittelt werden, um krankheitsbedingten Ausfallzeiten zu begegnen bzw. diese zu verringern.

 

Hierzu besteht nach mehrfachen Aussagen des Bezirksbürgermeisters dringend Handlungsbedarf. 500 Beschäftigte, die länger als 6 Wochen erkrankt sind, sind erschreckend und bedürfen einer Analyse. Das BEM ist dazu ein Weg.

 

Eine geringe Gesundheitsquote führt für unsere Kunden zum Beispiel in den Bürgerämtern zu untragbar langen Wartezeiten. Eingeschränkte Leistungsfähigkeit ist etwas, was der Bezirk sich aufgrund von Arbeitsverdichtung nicht leisten kann. Daher ist das gesetzlich vorgeschriebene Instrument des BEM wirksam und effizient zu gestalten.

Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1

 
 

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