Auszug - Unterbringung von Flüchtlingen in Lichtenberg sichern - Flüchtlinge willkommen heißen  

 
 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 11.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 13.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1393/VII Unterbringung von Flüchtlingen in Lichtenberg sichern - Flüchtlinge willkommen heißen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, PIRATEN Lichtenberg, B`90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Entsprechend der Beschlussfassung über die Tagesordnung wurde der gemeinsame Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen in der Tagesordnung vorgezogen

Entsprechend der Beschlussfassung über die Tagesordnung wurde der gemeinsame Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen in der Tagesordnung vorgezogen.

 

Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Auf Bitte aller Fraktionen wurde der Antrag vom Vorsteher verlesen.

 

Der Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE., SPD, CDU, PIRATEN Lichtenberg und Bündnis 90/Die Grünen wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme angenommen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die BVV heißt alle in Lichtenberg ankommenden und lebenden Flüchtlinge willkommen. Die Nöte und Sorgen der Anwohnerschaft sind rechtzeitig im Sinne einer Willkommenskultur aufzunehmen und nicht zu instrumentalisieren. Die gute Betreuung von Flüchtlingen durch das Bezirksamt sowie von Bürgerinnen und Bürgern Lichtenbergs wird ausdrücklich unterstützt. Die BVV verurteilt Hetze und Vereinnahmungsversuche von Rassisten und Rechtsextremisten im Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen.

 

Angesichts der sich zuspitzenden Weltlage und zunehmender globaler Konflikte wie in Syrien, Ägypten und anderen Ländern flüchten immer mehr Menschen aus ihrer Heimat. Deutschland ist aus einer besonderen historischen Verantwortung heraus einer humanen Flüchtlings- und Asylpolitik verpflichtet.

 

Die BVV hält die Pläne des Senates zur Errichtung eines großen Containerdorfes in Falkenberg für ein integrationspolitisch falsches Zeichen. Es geht um menschenwürdige und angemessene Versorgung sowie die Integration geflüchteter und asylsuchender Menschen und nicht um ihre Ausgrenzung. Der geplante Standort ist zu groß und widerspricht damit den vom Senat selbst aufgestellten Kriterien, die eine gute Verkehrsanbindung sowie die Beschulungsmöglichkeit in regulären Schulen beinhalten.

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  • dem Landesamt für Gesundheit und Soziales alternative und besser geeignete Standorte für Flüchtlingseinrichtungen in Lichtenberg zu benennen sowie die Anstrengungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in leer stehende Wohnungen zu forcieren,
  • die zuständige Senatsverwaltung aufzufordern, eine langfristige und umfassende Konzeption für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen vorzulegen, inklusive der Maßnahmen für:

 

    1. eine menschenwürdige Unterbringung,
    2. die Sicherung der sozialen und gesundheitlichen Betreuung und Versorgung,
    3. eine alters- und familiengerechte Betreuung einschließlich der erforderlichen Beschulung von Kindern und Jugendlichen sowie
    4. die Herstellung sozialer Kontakte in die Nachbarschaft.

 

  • gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung eine tatsächliche, kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bezirken und der Bevölkerung bei der Auswahl und Vorbereitung von Standorten und Objekten für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie bei der Umsetzung der Betreuungsaufgaben einzufordern,
  • gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung die personellen und finanziellen Mehrbedarfe geltend zu machen, die sich aus der Aufnahme und Betreuung zusätzlicher Flüchtlinge für den Bezirk ergeben, insbesondere die Schaffung von zusätzlichen regulären Schul- und Kindergartenplätzen sowie eine Lösung für die Probleme bei der zentralen Tuberkulosefürsorgestelle;
  • gemeinsam mit dem MBR, den zuständigen Stellen des Senates und vor Ort ansässigen Akteuren Informationsveranstaltungen durchzuführen sowie eine zentrale Kontaktstelle einzurichten.
 
 

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