Auszug - Wir bitten um Klärung: Umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortentscheidung für die Filteranlagen am Rummelsburger See  

 
 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1294/VII Wir bitten um Klärung: Umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortentscheidung für die Filteranlagen am Rummelsburger See
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PIRATEN LichtenbergÖkologische Stadtentwicklung
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Hr

Hr. Eichelberg begründet den Antrag für die einreichende Fraktion. Das Bezirksamt habe die ersten beiden Punkte bereits erledigt. Relevant sei daher nur der dritte Punkt - die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung.

 

BzStR Nünthel weist darauf hin, dass diese Entscheidungen von der Berliner Wasserbehörde getroffen werden. Das Bezirksamt sei nicht für die Bewertung verschiedener Varianten der technischen Realisierung der Führung des Ruschegrabens zuständig. Man sei lediglich aufgefordert worden, eine Fläche für die Retentionsanlage bereitzustellen.

 

Hr. Fahrenberg fragt, auf welcher Grundlage, nach welchem Verfahren und mit welchen Adressaten die Beteiligung ablaufen soll. Eigentlich müsse man doch alle Lichtenberger beteiligen, da der Ruschegraben durch ganz Lichtenberg verläuft.

 

Fr. van der Wall argumentiert, die Sachlage sei so komplex, dass sie eigentlich nur von Fachleuten beurteilt werden könne. Daher sei es richtig, solche Fachleute zu Rate zu ziehen. Man könne jedoch die Bürgerinnen und Bürger nicht über technische Fragen und Realisierungsvarianten abstimmen lassen. An einer solchen Abstimmung würde sie selbst auch nicht teilnehmen. Die Abstimmung könnte lediglich die Frage umfassen, ob die betroffene Sportfläche bebaut werden sollte oder nicht. Sie sieht die Aufgabe des Ausschusses darin, zu fordern, dass alle aus inhaltlichen Fragen notwendigen Varianten geprüft und vorgestellt werden. Hr. Dr. Rackow schließt sich dem an.

 

Hr. Laue und Hr. Pagel verteidigen die Intention des Antrages. Es müsse zudem geklärt werden, wie groß die für die Retentionsanlage erforderliche Fläche tatsächlich sei.

 

Hr. Müller geht noch einmal darauf ein, dass bereits zwei der drei Forderungen des Antrages durch tätiges Handeln des Bezirksamtes erledigt sind. Der dritte Punkt sei nicht realisierbar, da die Bürger nicht direkt über ein derart komplexes technisches Verfahren entscheiden können. Prof. Hofmann ergänzt, dass auch der Ausschuss durch seine Sondersitzung zur Erledigung der ersten beiden Punkte beigetragen hat. Eine Volksabstimmung über ein technisches Projekt sei problematisch und der Antrag daher nicht zustimmungsfähig. Außer Frage bleibe, dass sich der Ausschuss weiterhin mit dem Thema beschäftigt. Er schlägt Herrn Eichelberg vor, den Antrag mit dem Verweis auf den begonnenen Beteiligungs- und Diskussionsprozess zurückzuziehen.

 

Hr. Eichelberg antwortet, man dürfe die Kompetenzen und Möglichkeiten der Menschen, sich in Themen einzuarbeiten, nicht unterschätzen. Die erforderlichen Information zu den Kosten und das technische Wissen müssten zur Abstimmung mitgeliefert werden. Alle Studien und Gutachten sollten im Internet veröffentlicht werden. Lichtenberg habe mit dem Bürgerhaushalt viel Erfahrung gesammelt, wie ein derartiges Verfahren gestaltet werden kann. Die Anwohner von Rummelsburg und Frankfurter Allee Süd (für die Variante Buchberger Straße) könnten per Brief zur Abstimmung eingeladen werden. Der Antrag könne nicht zurückgezogen werden.

 

Prof. Hofmann bietet eine Vertagung an, um der einreichenden Fraktion die Möglichkeit zur Beratung und Ergänzung des Antrages zu geben.

 

BzStR Nünthel macht Hr. Eichelberg darauf aufmerksam, dass der Antrag auf einem Irrtum beruht. Da das Bezirksamt für die Realisierung des Projektes nicht zuständig sei, könne es eine Abstimmung darüber nicht durchführen bzw. man könne das Ergebnis nicht umsetzen. Man würde also den Bürgern etwas suggerieren, was nicht möglich sei. Zuständig sei ausschließlich die Wasserbehörde. Das Bezirksamt habe nur zu klären, ob die Fläche zur Verfügung gestellt werden kann oder nicht. Eine fachliche Bewertung obliegt dem BA nicht. Auch die Veröffentlichung der Gutachten liege nicht in der Entscheidung des Bezirksamtes, weil es diese nicht beauftragt hat und keine Verfügungsgewalt darüber hat. Das Bezirksamt habe die Absicht geäußert, die Fläche zur Verfügung zu stellen, würde aber angesichts der zahlreichen Bedenken erneute Überlegungen dazu anstellen.

 

Prof. Hofmann weist darauf hin, dass der Ausschuss eine Beschlussempfehlung zu formulieren habe, die rechtssicher ist. Er bitte dringend darum, den Antrag zurückzuziehen oder einer Vertagung zuzustimmen.

Hr. Eichelberg lehnt dies ab und bittet um Abstimmung des Antrages.

 

Abstimmung über die Annahme der Drucksache: 1/9/2

Abstimmung zur ablehnenden Beschlussempfehlung: 11/1/0

 
 

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