Auszug - Parken am Weißenseer Weg  

 
 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 7.5
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 23.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Nachbarschaftshaus im Ostseeviertel,
Ort: Ribnitzer Straße 1 b, 13051 Berlin
DS/1281/VII Parken am Weißenseer Weg
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:40. BVV - Abb. in Zwb. umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Herr Sellmann schildert die Situation an dem angegebenen Straßenabschnitt

Herr Sellmann schildert die Situation an dem angegebenen Straßenabschnitt. Es handelt sich um die inliegende Wohngebietsstraße vom MP-Markt bis fast zur Landsberger Allee 220. Dort wurden Gehwegvorstreckungen gebaut, die dem Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen dienen. In der Vergangenheit haben darauf Pkw's geparkt. Das wurde jüngst durch die Eigentümerin der Gebäude, der WGLi, untersagt, weil die Straßenverkehrsbehörde das Parken auf den vorgestreckten Gehwegen untersagt hätte. Deshalb parken Pkw's nunmehr vor diesen Vorstreckungen, was dazu führt, dass Entsorgungsfahrzeuge nicht mehr durchkommen, eine unerträgliche Situation.

 

Herr Büchner informiert, dass die Anwohner, die keinen gemieteten Anwohnerparkplatz besitzen, keine Möglichkeit haben, dort im Gebiet zu parken. Bei Umsetzung des Vorschlags der CDU-Fraktion würde vor jedem Hauseingang ein Parkplatz geschaffen werden und damit auf der Wohngebietsstraße würde das Durchkommen der Müllfahrzeuge ermöglichen.

 

Herr Fleischer von der Straßenverkehrsbehörde informiert, dass es sich um eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs handelt und die StVO voll zur Geltung kommt. Dementsprechend darf auf dem Gehweg weder geparkt noch befahren werden. Vermutlich diente dieser Bereich als Gehwegvorstreckungen dem Queren der Fußgänger oder dem Zugang für Ver- und Entsorger. Die WGLi könnte die Straße für den öffentlichen Verkehr durch Einfriedung sperren, dann dürfte sie dort eigene Verkehrsregelungen treffen, mithin das Befahren oder Parken von Gehwegen erlauben. Im Falle, dass die Straße jedoch öffentlich zugänglich bleibt, könnte das BA die Aufstellung von Verkehrszeichen anordnen, die dann die WGLi zu bezahlen hätte. Das Bezirksamt hatte der WGLi Vorschläge zur Lösung des Problems gemacht, die jedoch von ihr abgelehnt worden seien.

 

Der Ursprungsantrag wurde abgestimmt.

Abstimmung: 10/0/1

 
 

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