Auszug - 24 Stunden Anlegesteg Rummelsburger Bucht - Nutzung reduzieren (federführend) - Zuarbeit liegt vor
Stellungnahme des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr liegt vor. Es wird von den Ausschussmitgliedern die Ansicht geteilt, dass eine zeitliche Begrenzung nicht kontrolliert werden kann.
Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt: Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass am 24 Stunden Anleger in der Rummelsburger Bucht ein zweistündiges Anlegeverbot eingerichtet und das vorhandene Hinweisschild entsprechend angepasst wird. Die Beschlussempfehlung wurde einstimmig angenommen. |
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