Auszug - Eingeworbene Drittmittel würdigen
Herr Zeddies merkt an, da ja nur der JHA als zuständiges Gremium über die Vergabe der Leistungsverträge befindet, sich dieser selbst verpflichten müsste, bei der Vergabe das Kriterium „Drittmittel“ stärker zu berücksichtigen. Von daher könnte in diesem Fall nur eine Selbstverpflichtung Sinn machen.
Der JHA einigt sich auf folgenden Vorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt und der Jugendhilfeausschuss werden im Rahmen der Fördermittelunterstützung von Einrichtungen und Trägern der Jugendhilfe jene bei der Leistungsvertragsvergabe nicht benachteiligen, die Drittmittel einwerben. Das Kriterium Drittmittelförderung soll anerkannt werden und darf nicht zu Kürzungen, wie in der Vergangenheit, führen. Abstimmungsergebnis: 14/0/0
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