Auszug - Denkmalschutz in Lichtenberg  

 
 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1133/VII Denkmalschutz in Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Zuarbeit des Fachausschusses mit Änderungsvorschlag, Übernahme des Textvorschlages

Zuarbeit des Fachausschusses mit Änderungsvorschlag, Übernahme des Textvorschlages.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1133/VII in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eigentümern dafür einzusetzen, dass die in der Berliner Denkmalliste eingetragenen Bau-, Garten- und Bodendenkmale in Lichtenberg bewahrt und erhalten werden können. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung jährlich zur Septembersitzung eine Liste der Objekte vor, bei denen dem Bezirksamt dringender Handlungsbedarf bekannt wurde, und benennt Handlungsoptionen sowie deren Auswirkungen auf den Haushalt. Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung wird halbjährlich über die ergriffenen Maßnahmen und jeweils im Vorfeld über beantragte Abrissgenehmigungen denkmalgeschützter Objekte informiert.

 

Begründung:

Dem Erhalt eingetragener Denkmalobjekte soll größere öffentliche Aufmerksamkeit gebühren. Die Bezirksverordnetenversammlung sollte sich deshalb künftig einmal jährlich mit Fragen des Denkmalschutzes befassen. Lichtenberg verfügt über zahlreiche Denkmale, die für den Bezirk und seine Einwohner Identität stiftend sind. Auswirkungen auf den Haushalt können nur Objekt bezogen benannt werden. Das gilt auch für Fördermittelanträge. Da für den Denkmalerhalt der jeweilige Eigentümer verantwortlich ist, obliegt ihm in der Regel auch die Finanzierung (siehe § 8 DSchG Bln).

Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0

 

Ausdruck vom: 29.08.2014

Seite: 1/1

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen