Auszug - Baumaßnahme Kernhofer Straße 17
Fr. Müller begründet die Drucksache für die einreichende Fraktion. Der SB-Markt sei auf öffentlichem Straßenland gebaut worden. Damit stelle sich die Frage, wer nach dem Abriss für die Wiederherstellung der Pflasterung aufkommen muss. Hr. Nünthel stellt klar, dass sich der SB-Markt nicht auf Straßenland befindet, da Gebäude nicht im Straßenland stehen können. Auch nach dem Abriss wird das Grundstück nicht automatisch dazu. Ein Privatgrundstück müsse sich jedoch deutlich vom öffentlichen Straßenland unterscheiden. Die Prüfung des Anliegens sei möglich, der Wunsch aber möglicherweise nicht erfüllbar. Prof. Hofmann schlägt vor, den Antrag anzunehmen, um die schriftliche Stellungnahme des Bezirksamtes zu erhalten. Herr Müller schlägt eine Vertagung vor, um dem BzStR die Möglichkeit zur Klärung des Anliegens auf kurzem Weg zu geben. Die einreichende Fraktion ist mit der Vertagung einverstanden.
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