Auszug - Diskussion mit dem Geschäftsführer des Jobcenter Berlin-Lichtenberg  

 
 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Für den verhinderten Geschäftsführer des Jobcenters war als Vertretung die stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Lichtenberg von Berlin, Frau Bunge, in den Ausschuss gekommen, um Fragen zu beantworten

Für den verhinderten Geschäftsführer des Jobcenters war als Vertretung die stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Lichtenberg von Berlin, Frau Bunge, in den Ausschuss gekommen, um Fragen zu beantworten.

 

Eine Reihe von Fragen waren Frau Bunge bereits vorab übermittelt worden.

 

.              Ein Bürger erhält ALG II-Leistungen und hat eine Nebentätigkeit (Honorarvertrag für den Zeitraum von sechs Monaten). Das Entgelt wird nach sechs Monaten in einer Summe gezahlt, weil es im Honorarvertrag so festgelegt wurde. Dadurch resultiert aber eine Benachteiligung des Bürgers, weil dadurch die Freibeträge wesentlich reduziert werden. Kann eine monatliche Abrechnung seitens des Jobcenters erfolgen?

 

Antwort: Die Anrechnung ist gesetzlich geregelt. Hier handelt es sich um einen Einzelvertrag bzw. Einzelfall, der Bürger sollte im Jobcenter vorsprechen.

 

.              In welcher Höhe werden die Betriebskostennachforderungen vom Jobcenter übernommen, wenn der Umzug ohne vorherige Zustimmung von Seiten des Jobcenters erfolgte?

 

Antwort: Wenn ein Kunde des Jobcenters seine Mietkosten in voller Höhe erstattet bekommt, werden auf Antrag auch die Kosten für Betriebs- und Heizkosten übernommen. Anders verhält es sich, wenn die Mietkosten nicht gänzlich übernommen werden, weil sie unangemessen hoch sind oder die Wohnung zu groß ist.

 

.              Muss das Jobcenter seine Kunden bei erforderlichen Umzügen beraten, ob die Durchführung von Schönheitsreparaturen notwendig ist?

 

Antwort: Ja, das Jobcenter berät. Frau Bunge wurde vom Ausschuss gebeten, noch einmal nähere Informationen zu der Frage nach Kriterien für die Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen einzuholen und dem Ausschuss eine Antwort zu übermitteln.

 

.              Warum werden keine ALG II-Leistungen an die neuen EU-Bürger gezahlt (z. B. Bulgarien und Rumänien), wenn die selbstständige Tätigkeit unfreiwillig beendet wird?

 

Antwort: Das ist so im Freizügigkeitsgesetz der EU geregelt.

 

.              Ist eine (Weiter-)Bewilligung der laufenden Maßnahmen MAE (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) nach dem 31. Juli 2014 geplant und vorgesehen?

 

Antwort: Alle Maßnahmen bis zum 31. Juli sind bewilligt. Welche danach bewilligt werden, ist noch nicht entschieden.

 

.              Welche Vorplanungen mit welchen Schwerpunkten gibt es für 2015?

 

Antwort: Das Jobcenter ist für 2015 noch in der Planungsphase und hat noch keine konkreten Überlegungen. Frau Mock verwies in diesem Zusammenhang auf die Große Anfrage der Fraktionen DIE LINKE. und PIRATEN Lichtenberg zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Jobcenter Lichtenberg (DS/1162/VII).

 

.              Sind Ihnen (neue) Maßnahmen insbesondere zur Förderung Langzeitarbeitsloser für 2015 bekannt?

 

Antwort: Die Maßnahmen zielen auf alle Gruppen, auch auf Langzeitarbeitslose. Neue Maßnahmen sind nicht bekannt.

.              Wie ist die Auslastung vorhandener Maßnahmen FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) für den ersten Arbeitsmarkt? Ist ggf. die Möglichkeit der Nutzung des Instruments (wie 2013) auch für Träger und Vereine des sogenannten zweiten Arbeitsmarktes gegeben?

 

Antwort: Der erste Arbeitsmarkt hat zurzeit 30 Stellen, die alle besetzt sind. Das Instrument ist nur für den ersten Arbeitsmarkt übernommen worden. Die Bedingungen für FAV-Maßnahmen sind im SGB II festgeschrieben. Frau Bunge verwies bei dieser Frage unter anderem auf die Comovis Beschäftigungsgesellschaft des Landes Berlin (www.comovis.de).

 

.              Warum ist die Beantragung von ALG II, von Bildung und Teilhabe und vom Berlin-Pass so umständlich, bürgerfern und personalaufwendig (zurzeit können die Anträge auf Bildung und Teilhabe erst nach Erhalt des ALG II-Bescheides gesondert abgegeben werden)?

 

.              Die Anträge auf Bildung und Teilhabe dürfen noch nicht gestellt werden, da die Bearbeiter dieser Anträge im Jobcenter nicht automatisiert auf die Erteilung der Bewilligungsbescheide für ALG II hingewiesen werden. Kann das geändert werden, um für die Bearbeiter/-innen unzumutbaren Mehraufwand zu vermeiden?

 

.              Was ist mit den Berlin-Pässen der Kinder (diese können wiederum erst nach dem Bescheid zum BuT-Antrag ausgestellt bzw. verlängert werden)? Das bedeutet im konkreten Fall, dass Kinder zwei bis drei Wochen ohne gültigen Nachweis für die ermäßigte Monatskarte und ohne die Möglichkeit, weitere Ermäßigungen des Berlin-Passes in Anspruch nehmen zu können, auskommen müssen. Sollen die Betroffenen bis zum Vorliegen der Bewilligungsbescheide mit dem Berlin-Pass warten, auch dann, wenn es zu spät ist?

 

.              Kunden müssen durch die Bewilligungspraxis mindestens dreimal das Jobcenter aufsuchen. Welche Rolle spielt der zeitliche und personelle Mehraufwand im Jobcenter?

 

.              Warum wird der Berlin-Pass nicht mehr wie bei den früheren Amtsleitern des Jobcenters im Eingangsbereich bei der Abgabe des BuT-Antrags abgestempelt und ausgestellt?

 

.              Warum werden die Berlin-Pässe der Eltern nicht zusammen mit denen der Kinder im Jobcenter ausgestellt bzw. verlängert?

 

Antwort: Die Art der Bewilligung liegt nicht im Ermessen des Jobcenters, sondern ist gesetzlich bzw. vom Berliner Senat vorgegeben. Die gesetzlichen Vorschriften müssen vom Jobcenter eingehalten werden. Auch Zuständigkeiten sind Senatsentscheidungen.

 

Frau Bunge wurde gebeten, Informationen darüber einzuholen, inwieweit es möglicherweise mit der neuen Amtsleitung eine Veränderung in der Vorgehensweise gegeben hat?

 

Im Zusammenhang mit der DS/0429/VII (Fraktion DIE LINKE.) "Ombudsperson für Beschäftigte in MAE-Maßnahmen einsetzen": Mit Hinweis auf bekannte Kapazitätsgründe informierte das Jobcenter darüber, keine solche Stelle, dafür aber ein spezielles Postfach für Anliegen von MAE-Beschäftigten einrichten zu können.

 

.              Ist dieses Postfach eingerichtet?

.              Wenn ja, wie oft haben die MAE-Beschäftigten davon Gebrauch gemacht?

.              Wenn nein, warum nicht und welche Pläne hat das Jobcenter diesbezüglich?

 

Antwort: Das Postfach gibt es, es wird aber kaum genutzt.

Im Zusammenhang mit der DS/0474/VII (Fraktion DIE LINKE.) "Hilfe für Transferempfänger von Wohnkosten" hat das Jobcenter geantwortet, es werde sich um eine entsprechende Kooperationsvereinbarung bemühen, auf einschlägige Mieterberatungsstellen zugehen und versuchen, entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

 

.              Ist diese Kooperationsvereinbarung zustande gekommen?

.              Wenn ja, wie viele Transferhilfeempfänger haben Sie zur Überprüfung von Nachforderungen der Vermieter, zum Beispiel von Betriebskosten, an diese Stelle vermittelt und wie groß waren die Einsparungen für die öffentliche Hand?

.              Wenn nein, warum ist diese Kooperationsvereinbarung nicht zustande gekommen, und was wird das Jobcenter unternehmen, um möglicherweise zu hohen Forderungen der Vermieter auf die Spur zu kommen?

 

Antwort: Das Jobcenter hat sich um Kooperationen bemüht, aber nur ein einziger Mieterverein war dazu bereit, und das kostenpflichtig. Das Jobcenter kann keine Kosten übernehmen.

 

Frau Bunge sicherte zu, folgenden Fragen noch einmal nachzugehen und dem Ausschuss Antworten zukommen zu lassen:

 

1         Wie viele Menschen sind in Lichtenberg über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in reguläre Beschäftigung gekommen?

 

2         Wird auch für FAV ein Mindestlohn von 8,50 bezahlt?

 

3         Welche Kriterien werden im Jobcenter angelegt, wenn es um die Beurteilung der Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen bei Umzügen geht? Gibt es konkrete Festlegungen bzw. Parameter für die Bewertung?

 

4         Gab es mit der neuen Amtsleitung im Jobcenter eine Veränderung des Verfahrens bei der Bewilligung von Bescheiden zu ALG II, BuT und Berlin-Pässen? Wenn ja, warum, und gibt es die Möglichkeit dies wieder zu ändern?

 

5         Wie viele Menschen in Lichtenberg sind Aufstocker, erhalten also Leistungen nach dem SGB II ergänzend zum Arbeitslosengeld?

 
 

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