Auszug - Aufgaben und Arbeit des Amtstierarztes in Lichtenberg  

 
 
28. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Dorn, Leiter des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht und Amtstierarzt, stellt den Fachbereich vor: Dort arbeiten 4 Tierärzte, 7 Lebensmittelkontrolleure, 2 Verwaltungsmitarbeiter

Herr Dorn, Leiter des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht und Amtstierarzt, stellt den Fachbereich vor: Dort arbeiten 4 Tierärzte, 7 Lebensmittelkontrolleure, 2 Verwaltungsmitarbeiter. Grundlagen ihrer Arbeit sind gesetzliche Regelungen zu Tierseuchen, Tierschutz, Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln, für deren Einhaltung sie zuständig sind. Der Bereich Futtermittel gehört seit 2002 dazu, die Bearbeitung sei sehr schwierig.

Sie beproben und kontrollieren Lebensmittel herstellende und liefernde Betriebe. Sie bewerten und fanden den Smiley gut.

Arbeitsgebiete der Veterinäraufsicht sind die Naturschutzstation Malchow, Lichtenberger Halter von Schweinen, Tauben und Bienen. Sie sind mit der Einhaltung des Tierseuchenrechts gut beschäftigt und hoffen, dass wir vor Seuchen verschont werden, was von globalen Zusammenhängen abhängt.

Weiterhin kümmern sie sich um Hunde einschließlich Durchsetzung des Leinen- und Maulkorbzwangs sowie um den Schutz von Haustieren allgemein. So gäbe es Fälle von Tierhortung in kleinen Wohnungen. Dabei ist ihnen das Problem der Vereinsamung  der Menschen sehr bewusst.

 

Antworten auf in der Diskussion gestellte Fragen:

Tierhortung: Das ist eine Gratwanderung; solange ein Hund ordentlich aussieht und Futter und Wasser vorhanden sind, gäbe es keinen Grund, einzuschreiten. Dabei gibt es Grenzbereiche.

 

Potenzielle Seuchengefahr durch Wildtiere, wie z. B. Tollwut: Das wird gut kontrolliert. Im letzten Jahr wurde Tollwut in Berlin durch Fledermäuse übertragen. Die Ansteckungswelle erfolgt über direkten Kontakt zwischen Fledermaus und Haustier. In derartigen Fällen kommt es auf den Impfstatus der Haustiere an. Im Jahr 2014 sei noch kein Fall von Fledermaustollwut bekannt.

Jeder dritte gefundene Fuchs hätte die Räude - das müsse man bei Wildtieren hinnehmen, zuständig dafür ist die unterste Jagdbehörde.

 

Kontrollen in Einrichtungen ihres Zuständigkeitsbereiches: Kontrollen erfolgen unangemeldet. Kontrolliert werden das Tierheim (zu dessen Geschäftszeiten), die Halter von Tauben und Bienen, ca. 60 bis 70, die ca. 600 Lebensmittelbetriebe, wo es schnelle Veränderungen gibt.

Im Berliner Tierpark wird außerdem die Hausapotheke hinsichtlich der Menge an gelagerten Medikamenten überprüft. Bei Betäubungsmitteln wird ein großer Aufwand betrieben - Narkotika werden unter Verschluss aufbewahrt. Entgegen Behauptungen in einigen Medien konnten keine Verstöße gegen Gesetze und Rechtsvorschriften festgestellt werden.

 

Arbeitsweise des Amtstierarztes in Bezug auf solche Einrichtungen wie Tierpark, Tierheim, Landschaftspark Herzberge, Zoohandlungen und ähnliche Einrichtungen

Genehmigungen zur Haltung von Tieren in den genannten Einrichtungen sowie die Kontrolle des Tierschutzes erfolgen grundsätzlich nach § 11 Tierschutzgesetz. Jeder Transport vom und in den Tierpark wird mit einem europaweiten Datenbankeintrag versehen. Die Transportfähigkeit jedes Tieres wird vom Amtstierarzt bestätigt.

Im Berliner Tierpark sind 2 Tierärzte beschäftigt, die alle veterinärmedizinischen Belange überwachen. Das Tierheim arbeitet zur Betreuung der Tiere mit 8 oder 9 Tierärzten zusammen.

Des weiteren ging Herr Dorn auf die ebenfalls in der Öffentlichkeit diskutierten Behauptungen hinsichtlich Zuchtpraktiken im Berliner Tierpark ein. Es muss grundsätzlich festgestellt werden, dass es bei Tieren keinen Inzest gibt. Die dementsprechenden Fragen kommen vermutlich aus einer Ecke, die einen Tierpark bzw. Zoo  grundsätzlich in Frage stellen.

BzStR Dr. Prüfer verweist darauf, dass Tierschutzgesetze eingehalten werden, wobei man berücksichtigen muss, dass sich die Methoden der Tierhaltung und auch die Auffassungen über die Tierhaltungsbedingungen im Lauf der Jahre ändern. Wollte man die heutigen Erkenntnisse 1:1 umsetzen, bräuchte man die dementsprechenden finanziellen Mittel.

 

Insgesamt muss man berücksichtigen, dass die Tierhaltung in einem Tierpark sowohl den Tieren als auch den Besucherinteressen entsprechen muss. Das Alleinstellungsmerkmal des Berliner Tierparks als größtem Landschaftstierpark in Europa und auch die Unterscheidbarkeit von Zoo und Tierpark sind schon lange ein Thema und das kostet Geld - im Masterplan waren 80 Millionen ? dafür angesetzt.

 

Herr Dorn, Amtstierarzt, ergänzt, dass es seine Aufgabe wäre den Tierschutz zu gewährleisten. Fragen der Arterhaltung werden in anderen Bereichen diskutiert. Grundsätzlich versucht man in Tierparks Inzucht zu vermeiden. In freier Wildbahn findet bei vielen Wildtieren Inzucht statt, die Diskussionen dazu seien vermenschlicht. Bedenken müsse man bei dieser Diskussion auch, dass es ohne Inzucht zum Beispiel keine Przewalskipferde heute mehr gäbe.

 

Bei Nutztieren hat man über die Jahrhunderte hinweg durch enge Zucht (Inzucht) gewünschte Erscheinungsmerkmale herausgezüchtet. Inzucht ist also nicht von vornherein zu verteufeln, Inzuchtkoeffizienten müssen eingehalten, Auswüchse vermieden werden.

Fazit: Der Tierpark Berlin hält sich an die geltenden Bestimmungen und Gesetze.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen