Auszug - Rummelsburger See wird Landschaftsschutzgebiet
Der Hauptausschuss schließt sich dem Votum des Umweltausschusses an und empfiehlt der BVV die Annahme der Drucksache in folgender geänderten Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht einen Prozess zu initiieren, mit dem Ziel der Ausweisung des Rummelsburger Sees zum Landschaftsschutzgebiet nach § 20 Naturschutzgesetz Berlin (NatSchGBln). Hierbei sollen alle relevanten Akteurinnen und Akteure (Fraktionen, Umweltverbände, Kiezbeiräte/Stadtteilgruppen, Anwohner_innen und Gewerbetreibende) Lichtenbergs und der anliegenden Bezirke im Rahmen eines Runden Tisches mit einbezogen werden. Folgende Punkte sollen dabei u. a. berücksichtigt werden:
- Regelungen für Fahrgastschiffe - Ökologischer Zustand (Wasserqualität und öffentliche Information über die Ergebnisse der Wasserprobenuntersuchungen, Einleitungen, Habitate) - Zugänglichkeit der Ufer für die Öffentlichkeit - Auswirkungen der Bestimmungen eines Landschaftsschutzgebietes auf bestehenden Steganlagen/Liegeplätzen in der Rummelsburger Bucht und deren Nutzung - Auswirkungen der Bestimmungen eines Landschaftsschutzgebietes auf ansässige Gewerben, Vereine Organisationen und Nutzer_innen - Bestehende Deklarierung als "Bundeswasserstraße" - Jugendschiff in der Rummelsburger Bucht - Regelungen für die sog. Grillboote
Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0
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