Auszug - Bebauungsplan 11-80 - Aufstellungsbeschluss Arbeitstitel: "MfS-Block"
Herr Eichelberg fragt, ob nicht noch mehr Wohnraum geschaffen werden könne, als im B-Plan vorgesehen. Herr Güttler-Lindemann führt aus, dass der Block von einer Vielzahl gewerblicher Nutzungen geprägt sei, die potentiell im Konflikt mit einer Wohnnutzung stünden. Problematisch sei z. B. der Lieferverkehr. Aus diesem Grund sei im Sanierungsrahmenplan nicht in höherem Umfang Wohnnutzung vorgesehen. Wenn allerdings das Interesse an Gewerbeansiedlungen sich in Grenzen halten sollte, dann käme Wohnen infrage. BzStR Nünthel ergänzt, dass das B-Planverfahren eingeleitet und mit den künftigen Nutzern Gespräche geführt würden; man wird sehen, wie sie das entwickelt.
Frau van der Wall fragt nach, inwieweit eine Öffnung zur Frankfurter Allee vorgesehen ist, da die Straße über eine längere Strecke keine urbane Qualität ausweist. Des Weiteren erkundigt sie sich, warum die Einteilung der Straßenverkehrsflächen nicht Gegenstand der Festsetzungen des B-Planes sei, wo das doch z. B. beim B-Plan XVII-50aa auch erfolge. BzStR Nünthel bestätigt, dass der Wunsch nach Öffnung zur Frankfurter Allee nachvollziehbar wäre und verweist darauf, dass mehrere Gebäude nur von der Hofseite aus erreichbar seien. Ggf. müsse man neu orientieren. Herr Güttler-Lindemann informiert, dass die Aufteilung der Verkehrsflächen in der Berliner Bauordnung nicht enthalten sei, abweichend von Regelungen in anderen Städten. Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis. |
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