Auszug - Bauvorhaben Wönnichstraße 6-8; Sachstand zur Versagung der Ausfahrt und Einfahrt Wönnichstraße vom und zum Kundenparkplatz (siehe auch DS/0986/VII in der Fassung des BVV-Beschlusses vom 21.11.2013)  

 
 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Das Bezirksamt berichtet, dass nach intensiven Verhandlungen und Ortsterminen mit der Verkehrslenkung Berlin ein beidseitiges Ein- und Ausfahren über die Grundstückszufahrt Weitlingstr

Das Bezirksamt berichtet, dass nach intensiven Verhandlungen und Ortsterminen mit der Verkehrslenkung Berlin ein beidseitiges Ein- und Ausfahren über die Grundstückszufahrt Weitlingstr. für Pkw genehmigt werde. Lediglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h scheiterte am Veto des StS Gaebler. Daraufhin habe der Investor die Zufahrt Wönnichstr. mit Pollern gesperrt. Gleichwohl sei der bei Gericht anhängige Antrag auf einstweilige Verfügung noch nicht zurück genommen.

 

Das Bezirksamt erarbeitete einen mit dem Rechtsamt abgestimmten Vergleich, der am 06.12.13 an die Anwälte des Investors versandt werde. Er beinhaltet, dass der Investor den gerichtlichen Antrag sowie sämtliche Widersprüche zurück nehme und keine Kosten fordere. Zur dauerhaften Schließung der Zufahrt würde das BA Poller an die Straßenkante setzen. Im Gegenzug stünde das Bezirksamt einer Änderung der Baugenehmigung dahingehend wohlwollend gegenüber, dass die Zufahrt - die lt. Baugenehmigung ein Grünstreifen sein müsste - ein Zugang für Fußgänger und Radfahrer werde.

 

Frau van der Wall fordert, dass sich der Ausschuss bei Bauvorhaben stärker mit dem Umfeld beschäftige. Die Beleuchtung des Penny sei derart ablenkend, dass Fußgänger unachtsam die Fahrbahn überqueren. Einen entsprechenden Vermerk will sie als Anlage zum Protokoll reichen.

 

Prof. Hofmann weist darauf hin, dass sich das BA nicht in einer rechtssicheren Lage befindet. Er bringt nachfolgenden Entwurf für einen Protokollbeschluss ein, der später abgestimmt wird.

BzStR Nünthel erklärt, dass er bereits die gleichen Überlegungen angestellt habe. Er gibt zu bedenken, dass es angesichts der enormen Vorgangszahlen dennoch keine 100%-ige Garantie geben kann.

 

BESCHLUSS:

Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die jeweilige Beschlusslage der BVV informiert sind und diese bei der Bearbeitung von Anträgen u. a. Vorgängen berücksichtigen können.

Abstimmungsergebnis:  12 I 0 I 0

 

Herr Petermann nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass das Bezirksamt den gefassten BVV-Beschluss ernst nehme und mit dem vorgestellten Vergleich nach einer rechtssicheren Lösung suche.

 

Herr Kranke fragt, ob der Rückbau der Zufahrt vorgenommen werde. Dies wird mit dem Hinweis verneint, dass das Bezirksamt selbst mit Pollern das Befahren verhindere.

 

Frau Müller und Frau Schubert erklären, dass die Elternvertreterin bei ihrer Akteneinsicht eine Genehmigung gesehen habe. Das Bezirksamt antwortet, dass nur eine temporäre Baustellenzufahrt genehmigt wurde. Ein Antrag auf eine dauerhafte Zufahrt aus dem Jahre 2012 wurde vom Antragsteller zurück genommen und mündete in die bekannte Baugenehmigung. Darüber hinaus hätte der Antragsteller nicht selbst bauen dürfen. Bei einem Bauantrag ist nur der Lieferverkehr zu prüfen, nicht der Kundenverkehr.

 

Prof. Hofmann verweist auf die im Geschäftsgang befindliche Große Anfrage. Er schlägt vor, die Beantwortung abzuwarten und diese dann im Ausschuss zu beraten. Es erhebt sich kein Widerspruch.

 
 

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