Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Konrad-Wolf-Str

Konrad-Wolf-Str. 75, 13055 Berlin

Lückenschluss der Blockrandbebauung durch Wohngebäude mit fünf Vollgeschossen und aufgesetztem Staffelgeschoss. Grenzwertig sei die Gebäudehöhe, die die angrenzenden Bestandsgebäude etwas überragt. Gleichwohl entspricht es der Höhe des gegenüberliegenden Eckgebäudes.

Frau Müller fragt nach dem rechtlichen Rahmen. Dies sei § 34 BauGB, da der zugrunde liegende B-Plan keine Angaben zur Gebäudehöhe mehr trifft.

Herr Kind fragt, ob diese Entscheidung ein Präzedenzfall für weitere Bauunternehmer darstellen könnte. Es wird darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich der Konrad-Wolf-Str. nur noch ein freies Grundstück gibt.

Herr Sellmann weist darauf hin, dass die in der Nähe befindliche Alte Schokoladenfabrik deutlich höher ist.

Frau van der Wall sowie die Herrn Dr. Rackow, Müller und Fahrenberg begrüßen das Projekt in der vorgestellten Form. Frau Müller sowie Herr Petermann halten die Gebäudehöhe für überschritten und sprechen sich gegen das Vorhaben aus.

 

Altenhofer Str. 21, 13055 Berlin

Die WG Friedrichshain plant ein 18- bis 21-geschossiges Punkthochhaus an diesem Standort zu errichten. Der Nahbereich ist geprägt von 11-geschossigen Wohngebäuden.

Das Bezirksamt ist der Ansicht, dass die beabsichtigte Baumasse auch mit 11 Geschossen erreicht werden kann, wenn die Grundstücksfläche besser ausgenutzt wird. Dies sei städtebaulich verträglicher.

 

Rotkamp 2/Rüdickenstr. 33, 13053 Berlin

Es handelt sich um den Bereich "Mühlengrund". Das Vorhaben wurde bereits in einer vergangenen Sitzung vorgestellt.

Im Bauantrag werden drei Geschossbauten (einmal acht Geschosse, zweimal sechs Geschosse) beantragt. Im Erdgeschoss sind Gewerbeflächen vorgesehen (insgesamt 3950 m²), in den übrigen vorwiegend Wohnungen (insgesamt 288 Wohneinheiten).

Die Bestandsbauten werden abgerissen, dies gilt jedoch nicht für die ehemalige SERO-Annahmestelle, da der Eigentümer nicht erreicht werden konnte.

Frau van der Wall fragt, ob der Einzelhandel mit dem ZEK vereinbar sei. Es wird darauf hingewiesen, dass der Standort bereits im ZEK geführt sei.

Herr Dr. Rackow berichtet von den Sorgen der Gewerbetreibenden, dass sich die Mieten massiv erhöhen. Der bittet das Bezirksamt, an den Bauherrn diesbezüglich heranzutreten. BzStR Nünthel berichtet vom erklärten Willen des Bauherrn, dass möglichst alle Gewerbetreibenden erhalten bleiben. Das medizinische Angebot wolle er sogar noch ausbauen.

Herr Dr. Rackow fragt ferner nach der Zukunft des dortigen Jugendclubs. Dieser sei vom Vorhaben nicht berührt.

 

Lichtenauer Str. 29-47, 13055 Berlin

Das sechs-geschossige Bestandsgebäude soll als Wohnheim für Asylbewerber einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das LAGeSo will das Interesse erst prüfen, wenn das BA Stellung genommen hat.

Das BA sieht - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu Asylbewerberwohnheimen in Gewerbegebieten - den Standort als ungeeignet für Wohnzwecke an. Ferner laufen derzeit - wie bereits vorgestellt - Verhandlungen zur Umnutzung des Corvus-Hauses, bei dem bis zu 420 Plätze entstehen könnten.

Herr Petermann erinnert, dass dieser Standort bereits mit einem anderen Konzept vorgestellt wurde: einem Studentenwohnheim. Er kritisiert, dass dort - trotz identischer Umstände - Wohnen als zulässig angesehen wurde. Hier - wo es um Asylbewerber gehe - sei Wohnen plötzlich unvereinbar. Das Bezirksamt berichtigt, dass auch bei der geplanten Jugendherberge eine Wohnnutzung negativ beschieden wurde.

 

Hauffstr. 1, 10317 Berlin

Neubau eines Wohngebäudes mit 182 Wohneinheiten, 600 m² Kita im südlichen Bereich, Ladenlokal und Garagen auf der derzeitigen Brache an der Schreiberhauer Str. zwischen Hauffstr. und Kaskelstr. Die Grundzüge der Planung wurden in der Vergangenheit bereits vorgestellt.

Der Bauantrag sieht sechs Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss vor. Letzteres ist streitig, da das Staffelgeschoss mit dem bestehenden B-Plan nicht vereinbar ist und das Bezirksamt Befreiungen erteilen müsste. Ortstypisch für den Kaskelkiez sind sechs Vollgeschosse. Der Ausschuss wird daher um ein Meinungsbild gebeten.

Herr Kind und Herr Dr. Rackow sprechen sich für die Planung aus und erwarten schöne Wohnungen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein zwölf-geschossiges Bürogebäude vorhanden ist.

Frau van der Wall weist darauf hin, dass auf die Kita kein Sonnenlicht falle, wenn das Staffelgeschoss verwirklicht werde. Sie ist daher gegen das Staffelgeschoss und fragt, ob der Lichteinfall simuliert wurde. Letzteres wird verneint.

Frau Müller verweist darauf, dass man sich bei den Regelungen im B-Plan sicher etwas gedacht hätte. Man solle daher die Festlegungen einhalten.

Herr Müller fordert, dass das Ensemble des Kaskelkiezes auch an diesem Standort aufgegriffen werden muss. Dies geschehe nur mit sechs Vollgeschossen ohne Staffelgeschoss.

Prof. Hofmann gibt ebenfalls zu Bedenken, dass es sich um einen geschlossenen städtebaulichen Komplex handle. Das Bürogebäude gegenüber könne man daher nicht heranziehen.

Der Investor weist darauf hin, dass die Kita und deren Freiflächen stärker in Richtung Norden gezogen wurden. Ausreichend Sonne ist daher zu erwarten. Ferner sei die Kita mit 600 m² nochmals verdoppelt worden. Der Investor stellt ferner Grafiken vor, in denen das geplante Gebäude ins Verhältnis zu Umgebung gesetzt wurde. Es ist hier eine Erhöhung zu den Bestandsgebäuden des Kaskelkiezes, aber auch eine deutliche Unterordnung zu den zu den Bürogebäuden der gegenüberliegenden Straßenseite der Schreiberhauer Straße erkennbar.

Der Investor fragt hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens, ob eine Entscheidung der BVV notwendig sei. Das Bezirksamt erklärt, dass die BVV das BA mit einem Beschluss binden kann. Herr Petermann kündigt einen entsprechenden abschlägigen Antrag an.

 
 

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