Auszug - Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraßen 8 und 9) gemäß § 125 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst  

 
 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0929/VII Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraßen 8 und 9) gemäß § 125 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraßen 8 und 9) im 2. Bauabschnitt im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa können ohne Vorliegen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gemäß § 125 Absatz 2 BauGB hergestellt werden.

 

 
 

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