Auszug - Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraßen 8 und 9) gemäß § 125 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst  

 
 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 9.3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0929/VII Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraßen 8 und 9) gemäß § 125 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst I“ für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Güttler-Lindemann berichtet zur Drucksache, dass der Bebauungsplan XVII-50aa noch nicht aufgestellt sei, da noch eine Rechtsprüfung erfolge

Herr Güttler-Lindemann berichtet zur Drucksache, dass der Bebauungsplan XVII-50aa noch nicht aufgestellt sei, da noch eine Rechtsprüfung erfolge. Zwischen der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu den Lärmemissionen vom Güteraußenring an der östlichen Grenze des vom B-Plan abgedeckten Gebietes. Nach Ansicht der Rechtsprüfung seien diese Fragen noch nicht genügend gelöst. Trotzdem können nach § 125 BauGB bereits Straßen festgesetzt werden, um Planreife herzustellen, wenn die Beteiligungsverfahren und Abwägungen der Interessen bereits durchgeführt wurden.

 

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Drucksache.

Abstimmung 12/0/0

 
 

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