Auszug - Bebauungsplan XXII-22 – erneute öffentliche Auslegung; Arbeitstitel: Konrad-Wolf-Straße, Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig
Herr Güttler-Lindemann erläutert die Drucksache. Die BVV hatte den Bebauungsplan beschlossen. Eine anschließende Rechtsprüfung ergab, dass zwei Bestandsgebäude an der Konrad-Wolf-Straße ein Nutzungsmaß ausweisen, das im Rahmen des B-Planes nicht genehmigungsfähig wäre. Der B-Plan soll dahingehend geändert werden, diese Gebäude nach § 34 BauGB zu beurteilen. Grundsätzliche Änderungen am Plan sind nicht beabsichtigt.
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Drucksache. Abstimmung: 12/0/0 |
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