Auszug - Zwangsumzüge aussetzen und Richtwerte der Wohnaufwendungsverordnung der Realität anpassen  

 
 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 27.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0598/VII Richtwerte der Wohnaufwendungsverordnung der Realität anpassen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt informierte der Vorsteher über die Zurückziehung des der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz zugrunde liegenden Antrages zur Beschlussfassung durch die einre

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt informierte der Vorsteher über die Zurückziehung des der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz zugrunde liegenden Antrages zur Beschlussfassung durch die einreichende Fraktion DIE LINKE. im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 21. Mai 2013. Der Ausschuss hatte in der Sitzung beschlossen, in seiner Beschlussempfehlung nach Abänderung des Titels in "Richtwerte der Wohnungsaufwendungsverordnung" den Text des Ursprungsantrages zu übernehmen. Die Beschlussempfehlung wurde jedoch ohne Abänderung des Titels und des Eingangstenors eingereicht und nachträglich korrigiert.

 

Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz, wurde mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss

Beschluss

 

Der Titel der Drucksache wird geändert in "Richtwerte der Wohnaufwendungsverordnung der Realität anpassen".

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. gegenüber dem Senat von Berlin darauf hinzuwirken, dass Kostensenkungsverfahren bei Überschreiten der in der Wohnaufwendungsverordnung aufgeführten Richtwerte auszusetzen sind;

 

  1. den Senat von Berlin aufzufordern, bei der Berechnung der Richtwerte in der Wohnaufwendungsverordnung auch die Mietpreise in mittleren Wohnlagen zu berücksichtigen.
 
 

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