Auszug - Lichtenberger Räumlichkeiten sind neutrale Orte  

 
 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 13.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0369/VII Lichtenberger Räumlichkeiten sind neutrale Orte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Hauptausschuss verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.

 

Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss:

Beschluss: 

 

In den Räumlichkeiten des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung und an Orten, an denen Ausschüsse tagen, soll Folgendes in die Hausordnung aufgenommen werden bzw. folgende Hausordnung gelten:

 

1.In den Gebäuden und Räumen des Bezirksamtes Lichtenberg  und in den Gebäuden, in denen Verwaltung tagt oder berät, ist das Tragen oder Verwenden von Symbolen, Kennzeichen und Kleidungsstücken, die geeignet sind die Würde des Bezirkes und der Verwaltung zu beschädigen, verboten.

 

2.Symbole, Kennzeichen und Kleidungsstücke sind geeignet die Würde des Bezirkes und die Würde der Verwaltung zu beschädigen, wenn ein Bezug zu verfassungsfeindlichen oder strafrechtlich sanktionierten Auffassungen, Gesinnungen und Handlungen deutlich wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie mit den grundlegenden Zielen der Verfassung nicht vereinbar sind. Dazu zählen insbesondere der Umgang mit Gewalt (Verherrlichung, Aufruf zur Gewalt), die Verunglimpfung staatlicher Behörden oder von Personen, die im staatlichen Auftrag tätig sind, die Verunglimpfung von Minderheiten und die Förderung von Intoleranz sowie einseitige Instrumentalisierungen historischer Ereignisse. Dies schließt entsprechende politische Meinungsäußerungen, Abkürzungen, Codierungen oder im obigen Sinne missbräuchlich genutzte Firmenlabels mit ein. Das Tragen der Modemarken „Thor Steinar“, „Consdaple“ und ihnen zugehöriger Label sowie sonstiger Modemarken mit Kundenorientierung im verfassungsfeindlichen Umfeld ist in den in 1. genannten Räumen und Gebäuden nicht gestattet.

3.Personen, die entsprechende Kleidungsstücke tragen oder Symbole und Kennzeichen nach 2. verwenden, ist der Zugang zu den Gebäuden des Bezirkes oder den Orten an den Verwaltung oder Teile der Verwaltung des Bezirkes Lichtenberg tagen, zu verwehren. Personen, die sich bereits innerhalb der Gebäude befinden, werden durch den Haussicherheitsdienst beziehungsweise Hausherren aufgefordert das Kleidungsstück abzulegen oder die Kennzeichen zu verdecken. Bei Weigerung ist die Bezirksverwaltung beziehungsweise der Hausherr darüber hinaus befugt einen Hausverweis auszusprechen. Im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 
 

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