Auszug - Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen
Für die
Dringliche Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung, DS-Nr. V/478 -
Erklärung der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung gemäß § 33 Absatz
2 BauGB (Bauvorhaben der Planungsgesellschaft “New
Rummelsburg” GbR sowie der Planungsgesellschaft “Kopf Vier”
GbR) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes
XVII-7d für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und
51/57C sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk
Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg, die
Dringliche Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme, DS-Nr. V/479 -
Finanzierung der Baumaßnahme “Behindertengerechter Umbau der Kita
Bernhard-Bästlein-Straße 44/46 und die
Dringliche Beschlussempfehlung, DS-Nr. V/484 -
Erhalt der 5. und 6. Klassen an der 28. Grundschule im Ortsteil Wartenberg wurde die
Dringlichkeit, gemäß Geschäftsordnung der BVV § 23 (2), zur Aufnahme in die
Tagesordnung bestätigt. |
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