Auszug - Nachweisung der im Haushaltsjahr 2009 für den Bezirk Lichtenberg in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste folgenden Beschluss: Nach Prüfung der Übersicht über die im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin wird die Vorlage DS 1789/VI des Bezirksamts bestätigt. Begründung: Nach Abs. 1 § 80 Landeshaushaltsordnung (LHO) ist für jedes Haushaltsjahr auf der Grundlage der abgeschlossenen Bücher Rechnung zu legen.
Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 0
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