Auszug - Unterschutzstellungsverfahren von Teilen von Natur und Landschaft im Bereich der Parklandschaft Barnim
Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.
Wortmeldungen lagen nicht vor.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit, die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes zu beschließen, wurde mehrheitlich zugestimmt. Beschluss:
Der Bezirk Lichtenberg von Berlin regt die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens von Teilen von Natur und Landschaft im Bereich der Parklandschaft Barnim an. Gemäß § 18 NatSchGBln ist das erforderliche Unterschutzstellungsverfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchzuführen. |
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