Auszug - § 10 Abs. 1 und § 36 Abs. 4 der Geschäftsordnung Hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD  

 
 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 27.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1960/VI § 10 Abs. 1 und § 36 Abs. 4 der Geschäftsordnung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Geschäftsordnung/EingabenFraktion SPD
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungÄnderungsantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Beratung der Beschlussempfehlung erfolgte in Verbindung mit dem hierzu eingereichten Änderungsantrag der Fraktion der SPD

Die Beratung der Beschlussempfehlung erfolgte in Verbindung mit dem hierzu eingereichten Änderungsantrag der Fraktion der SPD.

 

Herr Liebe (Fraktion der SPD und Vorsitzender des Ausschusses für Geschäftsordnung und Eingaben) begründet die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

 

Herr Becker (Fraktion der SPD) begründet den Änderungsantrag für seine Fraktion.

 

Im Rahmen der Aussprache nahmen Stellung:

 

  •         Herr R. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.)
  •         Herr Fischer (Fraktion der SPD)
  •         Herr Liebe (Fraktion der SPD)
  •         Herr Bosse (Fraktion DIE LINKE.) und
  •         Herr Prof. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.).

 

Im Rahmen seiner Stellungnahme beantragte Herr Apitz (BVO FDP) folgende Ergänzung am Satzende des Änderungsantrages:

 

              ";wenn dieser vor der nächsten BVV tagt."

 

Frau van der Wall (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte einen Abschluss der Debatte. Herr Fischer (Fraktion der SPD) kündigt weiteren Redebedarf an. Der Antrag auf Abschluss der Debatte wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Fortsetzung der Debatte wurde beschlossen.

 

Herr Petermann (Fraktion DIE LINKE.) beantragte, § 10 Abs. 1 und § 36 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung getrennt voneinander abzustimmen und zunächst eine Grundabstimmung dazu durchzuführen, ob § 36 Abs. 4 GO generell geändert werden soll.

 

Herr Apitz (BVO FDP) beantragte eine Rücküberweisung der Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Geschäftsordnung und Eingaben. Herr Liebe (Fraktion der SPD) sprach sich als Vorsitzender des Ausschusses gegen eine Rücküberweisung aus.

 

Nach Abschluss der Debatte führten die Abstimmungen zu folgendem Ergebnis:

 

  1. Einer Änderung des § 36 Abs. 4 GO der BVV wurde mehrheitlich mit 25 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen zugestimmt.
  2. Eine Rücküberweisung der Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Geschäftsordnung und Eingaben wurde mehrheitlich gegen 15 Ja-Stimmen abgelehnt.
  3. Der Änderungsantrag von Herrn Apitz (BVO FDP) auf Ergänzung des Änderungsantrages der Fraktion der SPD wurde mehrheitlich gegen 7 Ja-Stimmen abgelehnt.
  4. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Eingaben wurde mehrheitlich mit 22 Nein-Stimmen gegen 20 Ja-Stimmen abgelehnt.
  5. Einer getrennten Abstimmung zu den §§ 10 Abs. 1 und 36 Abs. 4 GO wurde mehrheitlich zugestimmt.
  6. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Eingaben zur Änderung des § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

  1. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Eingaben hinsichtlich der Änderung des § 36 Abs. 4 GO wurde mehrheitlich abgelehnt.

             

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

"Jeder Verordnete hat das Recht, Anträge zu stellen und Anfragen an das Bezirksamt zu richten. Anträge können auch nicht formell (Drucksachenform) eingereicht und jederzeit gestellt werden. Die Zulassung solcher Anträge bedarf einer Mehrheitsentscheidung durch Abstimmung in der BVV. Das Bezirksamt ist verpflichtet, jede Anfrage zu beantworten. Kleine Anfragen sind nach zwei Wochen schriftlich zu beantworten; diese Frist kann mit Einverständnis der Fragestellerin/des Fragestellers um maximal zwei Wochen verlängert werden."

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen