Auszug - Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin die Regeln der Initiative Transparent Zivilgesellschaft bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht in die weitere Debatte um die Transparenz bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben in Berlin folgende weitere Kriterien einzubringen:
1. Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer. Dies soll erst ab einer gewissen Größe des Trägers gelten, die z. B. anhand eines Mindest-Umsatzes festgelegt werden kann.
2. Unterstützung der Bildung einer Beschäftigtenvertretung.
3. Mindestens Tarifentlohnung bzw. Mindestentlohnung der Beschäftigten. 1. Zur Einhaltung der Kriterien (besonders Punkt 3) muss der Zuwendungs-/Entgeltgeber den Zuwendungs-/Entgeltnehmer auch finanziell dazu in die Lage versetzen. |
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