Auszug - Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen
Der Vorsteher informierte die Bezirksverordnetenversammlung darüber, dass er im Einvernehmen mit dem Ältestenrat einen zur heutigen Sitzung eingereichten Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfassung der Bezirksverordneten der NPD dem Rechtsamt des Bezirkes zur Prüfung der Zulässigkeit übergeben hat.
Zur Drucksache
Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD DS/2021/VI – Beschleunigung von ÖPNV und MIV an der Baustelle am Tierpark
wurde mehrheitlich die Dringlichkeit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung bestätigt.
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