Auszug - Die Einfügung eines § 49a zur Vermeidung demokratiefeindlicher Äußerungen in den BVV-Sitzungen
Die
Einfügung eines § 49a zur Vermeidung demokratiefeindlicher Äußerungen in den
BVV-Sitzungen (antifaschistische Klausel) soll durch das RA geprüft werden und
dabei andere Geschäftsordnungen auf solche Inhalte prüfen und bewerten. Frau Jantz
erklärt für das Protokoll: „Es
kann nicht sein, dass ein Vertreter einer rechtsextremen Partei über die
Definition des Begriffs „rechtsextremistisch“ mitbestimmt.“ Zur
Behandlung des TOPs auf der nächsten Sitzung soll der BVV-Vorsteher eingeladen
werden. |
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