Auszug - Die Einfügung eines § 49a zur Vermeidung demokratiefeindlicher Äußerungen in den BVV-Sitzungen  

 
 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiodedes Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben
TOP: Ö 4.1
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Einfügung eines § 49a zur Vermeidung demokratiefeindlicher Äußerungen in den BVV-Sitzungen (antifaschistische Klausel) soll durch das RA geprüft werden und dabei andere Geschäftsordnungen auf solche Inhalte prüfen und bewerten

Die Einfügung eines § 49a zur Vermeidung demokratiefeindlicher Äußerungen in den BVV-Sitzungen (antifaschistische Klausel) soll durch das RA geprüft werden und dabei andere Geschäftsordnungen auf solche Inhalte prüfen und bewerten.

Frau Jantz erklärt für das Protokoll:

„Es kann nicht sein, dass ein Vertreter einer rechtsextremen Partei über die Definition des Begriffs „rechtsextremistisch“ mitbestimmt.“

Zur Behandlung des TOPs auf der nächsten Sitzung soll der BVV-Vorsteher eingeladen werden.

 

 


 

 
 

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