Auszug - Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren (Vorschlag einer Anhörung)  

 
 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 7.3
Gremium: Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 05.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/1645/VI Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeHaushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss

Die DS wird umfänglich und kontrovers diskutiert

Es liegt ein Vorschlag des Ausschusses für Soziales/Mieterinteressen für eine Beschlussempfehlung vor. Dessen Vorsitzende hält eine gemeinsame Sitzung von Haushalts- und Sozialausschuss zwecks Anhörung – wie von Herrn Grunst mit Schreiben vom 21.04.10 vorgeschlagen – nicht mehr für erforderlich.

Die DS wird umfänglich und kontrovers diskutiert. Herr Heinisch schlägt folgenden Alternativtext vor: …“dafür einzusetzen, dass im Land Berlin Regeln nach dem Beispiel des VENRO-Verhaltenskodexes bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung … verbindlich werden.“

Während der weiteren Diskussion äußert Herr Grunst die Besorgnis der Befangenheit bei Herrn Heinisch und beantragt dies durch den Ausschuss feststellen zu lassen. Herr Heinisch betrachtet sich als nicht befangen. Der Ausschussvorsitzende Herr Becker erinnert daran, dass im Falle der Befangenheit bereits die Teilnahme an der Aussprache nicht zulässig ist und Herr Grunst bereits bei Aufruf dieses TOP Herrn Heinischs Befangenheit hätte ansprechen müssen.

Herr Grunst beantragt nunmehr die Unterbrechung der Behandlung des TOP und Bitte an Vorstand der BVV und Rechtsamt  um Stellungnahme, ob bei Herrn Heinisch in diesem Falle Befangenheit vorliegt. Darüber wird abgestimmt: 7 / 1 / 4.

Die Bürgermeisterin wird unverzüglich die Bitte an das Rechtsamt weiterleiten.

 
 

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