Auszug - Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren (Vorschlag einer Anhörung)
Es liegt ein Vorschlag des Ausschusses für Soziales/Mieterinteressen für eine Beschlussempfehlung vor. Dessen Vorsitzende hält eine gemeinsame Sitzung von Haushalts- und Sozialausschuss zwecks Anhörung – wie von Herrn Grunst mit Schreiben vom 21.04.10 vorgeschlagen – nicht mehr für erforderlich. Die DS wird umfänglich und kontrovers diskutiert. Herr
Heinisch schlägt folgenden Alternativtext vor: …“dafür einzusetzen,
dass im Land Berlin Regeln nach dem Beispiel des VENRO-Verhaltenskodexes bei
Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung … verbindlich werden.“ Während der weiteren Diskussion äußert Herr Grunst die
Besorgnis der Befangenheit bei Herrn Heinisch und beantragt dies durch den
Ausschuss feststellen zu lassen. Herr Heinisch betrachtet sich als nicht
befangen. Der Ausschussvorsitzende Herr Becker erinnert daran, dass im Falle
der Befangenheit bereits die Teilnahme an der Aussprache nicht zulässig ist und
Herr Grunst bereits bei Aufruf dieses TOP Herrn Heinischs Befangenheit hätte
ansprechen müssen. Herr Grunst beantragt nunmehr die Unterbrechung der
Behandlung des TOP und Bitte an Vorstand der BVV und Rechtsamt um Stellungnahme, ob bei Herrn Heinisch in
diesem Falle Befangenheit vorliegt. Darüber wird abgestimmt: 7 / 1 / 4. Die Bürgermeisterin wird unverzüglich die Bitte an das
Rechtsamt weiterleiten. |
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