Auszug - Mieterschutz durchsetzen
Die
Drucksache wurde gemeinsam mit der nachfolgenden DS/1504/VI behandelt. Der
Antrag zur Beschlussfassung wurde in der Fassung des Austauschexemplars 2
beraten. Der
Antrag zur Beschlussfassung wurde in dieser Fassung mehrheitlich beschlossen. Beschluss: Das
Bezirksamt wird ersucht 1.
mit
Hilfe von geeigneten Partnern als Treuhänder, wie z. B. Rechtsanwälten, den
beteiligten Banken oder dem Berliner Mieterverein, alle Mieter der ständig von
der Einstellung der Hausversorgung bedrohten Wohnhäuser in der Löwenberger
Straße 2, der Ruschestraße 2, 3, 4 und der Anna-Ebermann-Straße 26 in die Lage
zu versetzen, ihre Betriebskostenvorauszahlung für Wasser, Strom und Heizung
direkt an die Versorgerbetriebe zu leisten und dem Vermieter nur noch die
Kaltmiete, ggf. entsprechend reduziert, zu überweisen. 2.
nötigenfalls
durch Ersatzvornahmen die Zahlungen der Betriebskosten an die
Versorgungsbetriebe zunächst so weit zu gewährleisten, dass die Einstellung der
Hausversorgung abgewendet werden kann und die Wohnungen bewohnbar bleiben. 3. den Sachverhalt zu den seit Jahren bestehenden Zuständen
in den genannten Häusern den
Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen und eine Überprüfung auf eine
eventuelle Strafbarkeit des Verhaltens der
Grundstückseigentümer anzuregen. |
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