Auszug - Menschen mit Behinderungen als MitarbeiterInnen im Bezirksamt
Der
Antrag zur Beschlussfassung wurde ohne Aussprache beschlossen. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht zukünftig analog dem Bericht der
Senatsverwaltung für Inneres gemäß §11 des Landesgleichberechtigungsgesetzes
(LGBG) der Bezirksverordneten-versammlung Ausführungen über die
Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen in den Jahresbericht des
Bezirksamtes aufzunehmen. |
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