Auszug - Diskussion zum Thema: Wie und nach welchen Kriterien werden Trainingszeiten für die Sportvereine vergeben?  

 
 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 106
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Das BA überreicht den Ausschussmitgliedern eine schriftliche Zusammenstellung der Verfahrensweise zur Vergabe von Sportanlagen mit den gesetzlichen Grundlagen (Sportförderungsgesetz) und den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN)

Das BA überreicht den Ausschussmitgliedern eine schriftliche Zusammenstellung der Verfahrensweise zur Vergabe von Sportanlagen mit den gesetzlichen Grundlagen (Sportförderungsgesetz) und den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN).

Die Vergabe erfolgt grundsätzlich über das Sportamt, schuljahresweise. Die Anträge müssen bis April bzw. bis Mai des laufenden Jahres eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der sportspezifischen Bedürfnisse. Sie wird von einer Kollegin vorbereitet und danach mit den Fachbereichsleitern und Amtsleitern beraten. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit dem Bezirkssportbund. Probleme werden gemeinsam gelöst. Genehmigungen werden bis 14 Tage vor Ferienbeginn mitgeteilt. Ziel ist es, die Lichtenberger Vereine angemessen zu versorgen sowie die Hallen auszulasten. Für das kommende Schuljahr sind 28.150 Einheiten auf Basis 60 Minuten zu vergeben. 84 Hallen stehen zur Verfügung. Aufgrund der laufenden Bewegung ist eine ständige Aktualisierung notwendig.

 


 

 
 

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