Auszug - Bebauungsplan 11-27 Arbeitstitel: "Nachtkoppel" Verfahrensstand: öffentliche Auslegung
Die
Vorlage zur Beschlussfassung wurde ohne Aussprache beschlossen. Beschluss: a)
den
sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-27 vom 09.10.07 für
das Gelände zwischen dem Hechtgraben, der Lindenberger Straße, dem Fennpfuhlweg
bis Genossenschaftsweg und dessen gedachter Verlängerung bis Hechtgraben im
Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg, einschließlich der Begründung gemäß §
9 Abs. 8 Baugesetzbuch. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf
gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Der Originalplan liegt während der
BVV-Sitzung aus. Dieser Beschluss schließt Änderungen
oder Ergänzungen aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den
beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern, ein. b)
dass
für die beantragten 9 Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-27
die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
erfüllt sind und Planreifegenehmigungen erteilt werden, sofern die Bauherren
die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen und dass für die
noch ausstehenden Bauanträge im Geltungsbereich die Voraussetzungen für die
Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt sind und
Planreifegenehmigungen erteilt werden, sofern die Vorhaben mit den
Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen und die Bauherren die
Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen. Anlage 4: Vermerk Planreife c)
über
den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-27 Anlage 5: Entwurf der Verordnung |
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