Auszug - Bebauungsplan 11-27 Arbeitstitel: "Nachtkoppel" Verfahrensstand: öffentliche Auslegung  

 
 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 8.13
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 24.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0660/VI Bebauungsplan 11-27
Arbeitstitel: "Nachtkoppel"
Verfahrensstand: öffentliche Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde ohne Aussprache beschlossen

Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde ohne Aussprache beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

a)   den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-27 vom 09.10.07 für das Gelände zwischen dem Hechtgraben, der Lindenberger Straße, dem Fennpfuhlweg bis Genossenschaftsweg und dessen gedachter Verlängerung bis Hechtgraben im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg, einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

    

     Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern, ein.

 

b)   dass für die beantragten 9 Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-27 die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt sind und Planreifegenehmigungen erteilt werden, sofern die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen und dass für die noch ausstehenden Bauanträge im Geltungsbereich die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt sind und Planreifegenehmigungen erteilt werden, sofern die Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen und die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen.

 

Anlage 4: Vermerk Planreife

 

c)   über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-27

 

     Anlage 5: Entwurf der Verordnung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen