Auszug - Änderung der Geschäftsordnung §§ 43 (1) und 55 (2)
Die
Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich beschlossen. Beschluss:
Von jeder Sitzung der BVV ist ein Beschlussprotokoll zu
fertigen. Es ist von dem/der Vorsteher/in zu unterzeichnen und innerhalb von
7 Tagen nach der BVV im Internet zum jederzeitigen Abruf zu veröffentlichen.
Protokolle in gedruckter Form erhalten das Bezirksamt und die Fraktionen sowie
alle Bezirksverordneten, die diese Ausfertigungsform wünschen und beim Büro der
BVV beantragen. Bestandteil des Beschlussprotokolls … weiter wie alter
Text
Die Bürgerdeputierten sind
berechtigt im Büro der BVV Einsicht in die Beschlüsse und Protokolle der
Sitzungen der BVV, die Protokolle der Sitzungen des Vorstandes, des
Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Protokolle der Sitzungen des
Bezirksamtes zu nehmen sowie Tonaufzeichnungen von Sitzungen der BVV zu nutzen.
Sie erhalten neben den Drucksachen, die Beratungsgegenstand im Ausschuss sind,
die Beschlüsse der BVV, die sich auf den Geschäftsbereich ihres Ausschusses
beziehen sowie auf Antrag die Beschlussprotokolle der Sitzungen der BVV.
Den Bürgerdeputierten sind Abdrucke der Verfassung von Berlin und des BezVG zur
Verfügung zu stellen. |
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