Auszug - Geschäftsordnung - Umsetzung des BezVG Anträge und Vorschläge der Fraktionen - Überweisung von Drucksachen in Ausschüsse (Haushalt, Jugendhilfe)  

 
 
44. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 106
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Überweisung von DS

Überweisung von DS

Problem 47. BVV: “Sitzbänke für Senioren”

Frage: Muss diese DS gemäß GO wegen Finanzauswirkungen an Haushalt/Finanzen überwiesen werden?

Herr Heiermann stützt die Auffassung des Vorstehers.

Es könnte ein Antrag gestellt werden um Verweisung zu erreichen. Da die meisten DS finanztechnische Auswirkungen haben, könnte eine generelle Überweisung in den HH-Ausschuss dazu führen, dass der HH-Ausschuss für alle Entscheidungen der BVV nochmals tätig werden muss (Stichwort Budgetierung).

Herr Hahn schlägt vor, eine Höchstgrenze als Entscheidungshilfe zu setzen. Zu klaren Konzeptionen gehören auch klare finanzielle Vorschläge.

Vorschläge: vorhandene Formulierung ist ausreichend.

Vorschläge: Änderung des derzeitigen Textes.

Herr Bosse: Alles das, was nicht durch den beschlossenen Haushalt gedeckt ist, müsste zusätzlich im Haushaltsausschuss beschlossen werden. Alle anderen DS nicht.

Grenze sollte sein: mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen (Dr. Harcke).

Vorschlag in die GO mittelbar oder unmittelbar einzuschreiben. Bei genereller Überarbeitung der GO nimmt sich der Ausschuss der Problematik an.

Abstimmung Ende der Debatte. 1 Dafür, 5 Dagegen.

 

Abstimmung zu Formulierung § 35 (3): 1. Alles wie es ist

                                                               2. Alles streichen

                                                               3. Formulierung Apitz “Anträge deren finanzielle

                                                                   Auswirkungen durch den beschlossenen Haushalt

                                                                   nicht abgedeckt sind, sind grundsätzlich...”

Diese Varianten werden in den Fraktionen besprochen und sind in nächster Sitzung ohne Diskussion abzustimmen.

 

2. Teil/ JHA Problematik

Es kommt SGB VIII in Betracht, § 71 Abs. 3 V.2

Herr Heiermann Rechtsamt:

JHA hat nur eigenständiges Anhörungsrecht in Fällen § 71 (Abs. 3) einer förmlichen Beschluss-

fassung des BezVG § 12 (2)

Es wird bemerkt, dass der JHA jederzeit eine DS auf seine TO setzen kann.

Frage: Müsste es einen ähnlichen Passus wie beim HH-Ausschuss auch beim JHA geben (Erstbefassungsrecht)?

Der GO-Ausschuss sieht keine Veränderungen vor. Der Sachverhalt ist im BezVG geregelt und SGB VIII. Extra-Regelungsbedarf wird es nicht  geben.

 

 

3. Teil/ Umsetzung des BezVG.

Herr Heiermann S. 9 und 10 des PDS- Papiers Worterteilung an andere Personen in der BVV unterschiedliche Handhabung. Auf Restriktionsrisiken weist Herr Heiermann hin.

PDS ist der Auffassung  die Diskussion im Januar abzuschließen. Vorschlag: Fraktionsvorsitzende sollten mit bei der nächsten Sitzung dabei sein.

 


 

 
 

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