Auszug - Geschäftsordnung - Umsetzung des BezVG Anträge und Vorschläge der Fraktionen - Überweisung von Drucksachen in Ausschüsse (Haushalt, Jugendhilfe)
Überweisung von DS Problem 47. BVV: “Sitzbänke für
Senioren” Frage: Muss diese DS gemäß GO wegen
Finanzauswirkungen an Haushalt/Finanzen überwiesen werden? Herr Heiermann stützt die Auffassung
des Vorstehers. Es könnte ein Antrag gestellt werden
um Verweisung zu erreichen. Da die meisten DS finanztechnische Auswirkungen
haben, könnte eine generelle Überweisung in den HH-Ausschuss dazu führen, dass
der HH-Ausschuss für alle Entscheidungen der BVV nochmals tätig werden muss
(Stichwort Budgetierung). Herr Hahn schlägt vor, eine
Höchstgrenze als Entscheidungshilfe zu setzen. Zu klaren Konzeptionen gehören
auch klare finanzielle Vorschläge. Vorschläge: vorhandene Formulierung
ist ausreichend. Vorschläge: Änderung des derzeitigen
Textes. Herr Bosse: Alles das, was nicht durch
den beschlossenen Haushalt gedeckt ist, müsste zusätzlich im Haushaltsausschuss
beschlossen werden. Alle anderen DS nicht. Grenze sollte sein: mittelbare oder unmittelbare
Auswirkungen (Dr. Harcke). Vorschlag in die GO mittelbar oder
unmittelbar einzuschreiben. Bei genereller Überarbeitung der GO nimmt sich der
Ausschuss der Problematik an. Abstimmung Ende der Debatte. 1 Dafür,
5 Dagegen. Abstimmung zu Formulierung § 35 (3):
1. Alles wie es ist
2. Alles streichen
3. Formulierung Apitz “Anträge deren finanzielle Auswirkungen
durch den beschlossenen Haushalt
nicht abgedeckt sind, sind grundsätzlich...” Diese Varianten werden in den
Fraktionen besprochen und sind in nächster Sitzung ohne Diskussion
abzustimmen. 2. Teil/ JHA Problematik Es kommt SGB VIII in Betracht, § 71
Abs. 3 V.2 Herr Heiermann Rechtsamt: JHA hat nur eigenständiges
Anhörungsrecht in Fällen § 71 (Abs. 3) einer förmlichen Beschluss- fassung des BezVG § 12 (2) Es wird bemerkt, dass der JHA
jederzeit eine DS auf seine TO setzen kann. Frage: Müsste es einen ähnlichen
Passus wie beim HH-Ausschuss auch beim JHA geben (Erstbefassungsrecht)? Der GO-Ausschuss sieht keine
Veränderungen vor. Der Sachverhalt ist im BezVG geregelt und SGB VIII.
Extra-Regelungsbedarf wird es nicht
geben. 3. Teil/ Umsetzung des BezVG. Herr Heiermann S. 9 und 10 des PDS-
Papiers Worterteilung an andere Personen in der BVV unterschiedliche
Handhabung. Auf Restriktionsrisiken weist Herr Heiermann hin. PDS ist der Auffassung die Diskussion im Januar abzuschließen.
Vorschlag: Fraktionsvorsitzende sollten mit bei der nächsten Sitzung dabei
sein. |
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