Auszug - Information zum Stand der Umsetzung von Hartz IV und von SGB XII  

 
 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen
TOP: Ö 4
Gremium: Soziales/Mieterinteressen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Familienzentrum "Die Brücke"
Ort: Gensingerstr. 58, 10315 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Nünthel berichtete:

 

Herr Nünthel berichtete:

·       Nach einer Beratung mit Staatssekretärin Dr. Ahlers zur möglichen stärkeren Verantwortung der Bezirke in den Trägervertretungen zeichnet sich ein Erhalt des Status quo ab. Eine Einigung ist in Sicht bei der Übertragung von mehr Verantwortungen der Geschäftsführungen.

·       Per 30.11.2005 gibt es in der Betreuung des Jobcenters Lichtenberg 24.057 Bedarfsgemeinschaften. Der stetige Anstieg hält an (Oktober: 23.875, September: 23.700). Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind 30.786 Personen, darunter 7.254 unter 25 Jahre. Der Betreuungsschlüssel beträgt zurzeit 1:97.

·       Im November sind 5.700 Anträge eingegangen, da erneut die Software nicht funktionierte und aus Nürnberg Briefe mit der Mitteilung des Auslaufens der Förderung versandt wurden, obwohl das Jobcenter bereits über eine Verlängerung entschieden hatte.

·       Pro Sprechtag verursachen 1.200 bis 1.500 unangemeldete Personen erhebliche Wartezeiten. Zurzeit gibt es viele Nachfragen nach Weihnachtsgeld, das nach SGB II nicht mehr gezahlt wird. Ein Drittel Neuanträge stehen zwei Dritteln Folgeanträgen gegenüber.

·       Die Hälfte der eingegangenen Widersprüche wurde bearbeitet. 1.000 Widersprüchen wurde stattgegeben, 1.500 wurden zurückgewiesen.

·       Die Trägervertretung hat den vorläufigen Finanzplan und das Arbeitsmarktprogramm für 2006 in der Höhe des Planes 2005 beschlossen. Die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit orientiert darauf, keine entgeltfinanzierten Maßnahmen anzuwenden. Der Bezirk unterstützt diese Position nicht.

·       Auseinandersetzungen gibt es auch um die Forderung der Agentur, den KdU-Anteil – pauschal 8 % der Personalkosten – auch auf Bau-, Beschaffungs- und Bewirtschaftungskosten auszudehnen, wodurch sich die Forderungen an den Bezirk erhöhen würden.

·       Die Kooperationsvereinbarung zwischen Jobcenter und Bezirksamt wird der BVV im Januar vorliegen.

·       In Anlehnung an die AV Wohnen für den Geltungsbereich des SGB II wurde eine AV “Angemessene Wohnkosten” nun auch für Leistungen nach dem SGB XII auf den Weg gebracht.

 

 


 

 
 

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