Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht darzulegen, an welchen Standorten Gemeinschaftsschulen in Lichtenberg eingerichtet werden.
Dabei soll dargestellt werden, welche Standorte bereits im Schulentwicklungsplan vorgesehen sind, um Gemeinschaftsschulen einzurichten, und bis wann diese fertig gestellt werden können:
1.) an welchen Standorten Schulneubauten errichtet werden können (bezirks- und landeseigene Grundstücke sowie Grundstücke die sich zum Rückkauf anbieten).
2.) an welchen Standorten bestehende Schulen entsprechend erweitert werden können.
3.) welche bezirks- und landeseigenen Gebäude ertüchtigt werden können, um Gemeinschaftsschulstandorte zu entwickeln.
Der BVV ist bis zum Juni 2017 zu berichten.