Kleine Anfrage - KA/0141/VIII  

 
 
Nummer:KA/0141/VIIIEingang:04.01.2018
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:04.01.2018
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:18.01.2018
Antwort von:BzStRin FamJugGesBeantwortet:17.01.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:17.01.2018
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Zweckentfremdung von Wohnraum
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wie viele Wohnungen konnten in 2015 und den folgenden Jahren durch die Beendigung einer rechtswidrigen Zweckentfremdung wieder als Wohnraum genutzt werden?
  2. r wie viele Wohnungen wurden in 2015 und den folgenden Jahren Genehmigungen zur zweckentfremdeten Nutzung erteilt?
  3. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur zweckentfremdeten Nutzung von Wohnraum wurden in 2015 und den folgenden Jahren abgelehnt?
  4. Was unternahm das Bezirksamt, nachdem es von der Pressemitteilung der Berliner Mietergemeinschaft e.V. vom 20.06.17 erfuhr, in der einem Immobilienunternehmen vorgeworfen wird, im Weitlingkiez über 30 Wohnungen rechtswidrig leer stehen zu lassen?
  5. Wie beurteilt das Bezirksamt seinen Erfolg bei der Aufgabe, den Wohnungsleerstand durch rechtswidrige Zweckentfremdung im Weitlingkiez zu beenden?
  6. Wie hoch ist der Anteil genehmigten, zweckentfremdeten Wohnraums in den einzelnen Sozialräumen im Bezirk?
  7. In welchen Sozialräumen wurden seit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes besonders häufig rechtswidrig zweckentfremdeter Wohnraum festgestellt?
  8. Wie beurteilt das Bezirksamt den Gesetzentwurf des Zweiten Änderungsgesetzes zum Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG)?
  9. Welche Position vertrat das Bezirksamt im Rat der Bürgermeister während der Beratung des Gesetzentwurfs des Zweiten Änderungsgesetzes zum Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG)?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wie viele Wohnungen konnten in 2015 und den folgenden Jahren durch die Beendigung einer rechtswidrigen Zweckentfremdung wieder als Wohnraum genutzt werden?
  2. Für wie viele Wohnungen wurden in 2015 und den folgenden Jahren Genehmigungen zur zweckentfremdeten Nutzung erteilt?
  3. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur zweckentfremdeten Nutzung von Wohnraum wurden in 2015 und den folgenden Jahren abgelehnt?
  4. Was unternahm das Bezirksamt, nachdem es von der Pressemitteilung der Berliner Mietergemeinschaft e.V. vom 20.06.17 erfuhr, in der einem Immobilienunternehmen vorgeworfen wird, im Weitlingkiez über 30 Wohnungen rechtswidrig leer stehen zu lassen?
  5. Wie beurteilt das Bezirksamt seinen Erfolg bei der Aufgabe, den Wohnungsleerstand durch rechtswidrige Zweckentfremdung im Weitlingkiez zu beenden?
  6. Wie hoch ist der Anteil genehmigten, zweckentfremdeten Wohnraums in den einzelnen Sozialräumen im Bezirk?
  7. In welchen Sozialräumen wurden seit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes besonders häufig rechtswidrig zweckentfremdeter Wohnraum festgestellt?
  8. Wie beurteilt das Bezirksamt den Gesetzentwurf des Zweiten Änderungsgesetzes zum Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG)?
  9. Welche Position vertrat das Bezirksamt im Rat der Bürgermeister während der Beratung des Gesetzentwurfs des Zweiten Änderungsgesetzes zum Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG)?

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

 

 

 

Zu Frage 1:

 

In den Jahren 2015 bis 2017 konnten insgesamt 45 zweckfremd genutzte Wohnungen durch die Beendigung der rechtswidrigen Nutzung teilweise mit und ohne Verwaltungszwang wieder der Wohnnutzung zurückgeführt werden:

  • 2015:   5 Wohnungen
  • 2016: 18 Wohnungen
  • 2017: 22 Wohnungen

 

Zu Frage 2:

 

In den Jahren 2015 bis 2017 wurden für insgesamt 669 Wohnungen Genehmigungen zur zweckfremden Nutzung (Ferienwohnung/Zweitwohnung, Gewerbe, Leerstand, Umbau) erteilt:

  • 2015: 575 Genehmigungen
  • 2016:   47 Genehmigungen
  • 2017:   47 Genehmigungen

 

Zu Frage 3:

 

In den Jahren 2015 bis 2017 wurden insgesamt 22 Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum abgelehnt:

  • 2015:  1 Ablehnung
  • 2016:14 Ablehnungen
  • 2017:  7 Ablehnungen

 

Zu Frage 4:

 

Nach Kenntnisnahme der Pressemitteilungen wurden entsprechend der Vorschriften des ZwVbG mehrere Amtsverfahren zur Herbeiführung der Beendigung der zweckfremden Nutzungen eingeleitet. Dabei wurden die Eigentümer ermittelt und diese um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Dabei stellte sich heraus, dass weit weniger Wohnungen leer standen als in der Pressemitteilung übermittelt wurde.

Mittlerweile gab es einen Eigentümerwechsel, so dass das Verfahren entsprechend geteilt werden musste.

Die Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Zu Frage 5:

 

Zu den Erfolgsaussichten kann aufgrund der laufenden Verfahren derzeit noch keine abschließende Beurteilung abgegeben werden.

 

Zu Frage 6 und Frage 7:

 

Aus dem zur Bearbeitung der Zweckentfremdung genutzten IT-Verfahren kann eine Auswertung nach Sozialräumen nicht generiert werden.

In der nachstehenden Tabelle wurde eine Unterteilung nach Ortsteilen vorgenommen.

 

Zu Frage 8:

 

Das Vertrauen in den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen initiierten Gesetzentwurf ist groß, da eine Beteiligung der Bezirksverwaltungen gegeben war. Somit erhofft sich das Bezirksamt, dass das Zweite Änderungsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) sich produktiv auf die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots auswirkt und zur Entschärfung der Wohnungsmarktsituation beitragen kann.

 

Zu Frage 9:

 

Die Änderungen wurden insgesamt positiv bewertet. Da es jedoch noch Änderungswünsche aus den Bezirken gab, wurde der Entwurf zunächst in den zuständigen Ausschuss des RdB verwiesen.

 

 

 
 

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