Kleine Anfrage - KA/0141/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Zu Frage 1:
In den Jahren 2015 bis 2017 konnten insgesamt 45 zweckfremd genutzte Wohnungen durch die Beendigung der rechtswidrigen Nutzung teilweise mit und ohne Verwaltungszwang wieder der Wohnnutzung zurückgeführt werden:
Zu Frage 2:
In den Jahren 2015 bis 2017 wurden für insgesamt 669 Wohnungen Genehmigungen zur zweckfremden Nutzung (Ferienwohnung/Zweitwohnung, Gewerbe, Leerstand, Umbau) erteilt:
Zu Frage 3:
In den Jahren 2015 bis 2017 wurden insgesamt 22 Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum abgelehnt:
Zu Frage 4:
Nach Kenntnisnahme der Pressemitteilungen wurden entsprechend der Vorschriften des ZwVbG mehrere Amtsverfahren zur Herbeiführung der Beendigung der zweckfremden Nutzungen eingeleitet. Dabei wurden die Eigentümer ermittelt und diese um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Dabei stellte sich heraus, dass weit weniger Wohnungen leer standen als in der Pressemitteilung übermittelt wurde. Mittlerweile gab es einen Eigentümerwechsel, so dass das Verfahren entsprechend geteilt werden musste. Die Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 5:
Zu den Erfolgsaussichten kann aufgrund der laufenden Verfahren derzeit noch keine abschließende Beurteilung abgegeben werden.
Zu Frage 6 und Frage 7:
Aus dem zur Bearbeitung der Zweckentfremdung genutzten IT-Verfahren kann eine Auswertung nach Sozialräumen nicht generiert werden. In der nachstehenden Tabelle wurde eine Unterteilung nach Ortsteilen vorgenommen.
Zu Frage 8:
Das Vertrauen in den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen initiierten Gesetzentwurf ist groß, da eine Beteiligung der Bezirksverwaltungen gegeben war. Somit erhofft sich das Bezirksamt, dass das Zweite Änderungsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) sich produktiv auf die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots auswirkt und zur Entschärfung der Wohnungsmarktsituation beitragen kann.
Zu Frage 9:
Die Änderungen wurden insgesamt positiv bewertet. Da es jedoch noch Änderungswünsche aus den Bezirken gab, wurde der Entwurf zunächst in den zuständigen Ausschuss des RdB verwiesen.
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