Kleine Anfrage - KA/0090/VIII  

 
 
Nummer:KA/0090/VIIIEingang:30.05.2017
Eingereicht durch:Hönicke, Kevin
Weitergabe:30.05.2017
Fraktion:Fraktion SPDFälligkeit:13.06.2017
Antwort von:BzBm/PersFinWiKultBeantwortet:02.06.2017
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:06.06.2017
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Mehrfachvermietungen an Geflüchtete?
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle in Lichtenberg bekannt, in denen Wohnungen mehrfach durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten an Geflüchtete vermietet werden?
  2. Verfügt das Bezirksamt insbesondere über Informationen, wonach ein in Berlin ansässiger Immobilienentwickler in der Skandinavischen Straße Mehrzimmerwohnungen mehrfach als Einzimmerwohnungen an Geflüchtete vermietet?
  3. Was unternimmt das Bezirksamt, um gegen solche Praktiken vorzugehen?

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle in Lichtenberg bekannt, in denen Wohnungen mehrfach durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten an Geflüchtete vermietet werden?
     
  2. Verfügt das Bezirksamt insbesondere über Informationen, wonach ein in Berlin ansässiger Immobilienentwickler in der Skandinavischen Straße Mehrzimmerwohnungen mehrfach als Einzimmerwohnungen an Geflüchtete vermietet?
     
  3. Was unternimmt das Bezirksamt, um gegen solche Praktiken vorzugehen?

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

zu 1.

Dem Bezirksamt wurde die Anmietung von Wohnungen für geflüchtete Familien durch das LAF in der Egmontstraße/Skandinavische Straße im Frühjahr/Sommer 2016 auf Grund von Anwohnerbeschwerden bekannt. Daraufhin wandte sich das Bezirksamt an das damalige LaGeSo, welches den Vertrag mit den Eigentümern umgehend kündigte. Seitdem werden durch das LAF keine Mieterinnen und Mieter mit Flüchtlingsstatus in den besagten Wohnungen untergebracht.

 

zu 2. und 3.

Im Frühjahr 2017 führte das Bezirksamt mit den juristischen Vertretern der Eigentümer ein Gespräch. Hintergrund waren die Anwohnerbeschwerden auf Grund von Lärm und Vermüllung durch die Mieterschaft. Daher ist dem Bezirksamt bekannt, dass u.a statusgewandelte Einzelpersonen auch in Mehrzimmerwohnungen gemeinsam in Wohngemeinschaften wohnen. Dieser Umstand stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Sollten allerdings beim Job-Center Leistungen für eine Einzimmerwohnung bezogen werden, die keine Einzimmerwohnung ist, so ist dies ein Leistungsbetrug des Leistungsbeziehers und ist durch das Job-Center zu sanktionieren. Derartige Informationen erhält das Bezirksamt auch durch die Arbeit der Beratungsstellen, nicht nur bezogen auf dieses Wohngebiet. Entsprechende Hinweise gibt das Bezirksamt weiter.

 

 
 

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