Kleine Anfrage - KA/0060/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung um folgende Kenntnisnahme:
Zu 1. Nein, jedoch muss jeder Antragstellende einen Lageplan beifügen, auf dem die Bäume des gesamten Grundstückes eingetragen sind. Diese sind aber eher zu Orientierung als zur Erfassung. Lediglich die beantragten Bäume müssen mit Stammumfang angegeben werden. Eventuelle Ersatzpflanzungen müssen dem fachlich zuständigen Amt mit einem Lageplan angezeigt werden.
Zu 2. Jeder Eigentümer, der auf seinem Grundstück den Verkehr ermöglicht, ist für die Verkehrssicherheit seiner Bäume zuständig.
Zu 3. Ob die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird, wird nicht überprüft. In eingetretenen Schadensfällen wird überprüft, ob der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht ausreichend nachgekommen ist.
Zu 4. Auf dem Flurstück 362 steht kein Baum, der nach der Berliner BaumSchVO geschützt ist. Auf dem Flurstück 363 standen fünf geschützte Bäume. Dabei handelt es sich um 4 Eschenahorne (2 mehrstämmige mit einem Gesamtumfang aller Stämme 2,30 m und 2,79 m sowie 2 einstämmige mit 1,00 m und 1,60 m Umfang). Hinzu kommt ein Spitzahorn mit einem Stammumfang von 2,33 m. Standalter, Kronendurchmesser und Baumhöhe sind dem fachlich zuständigen Amt nicht bekannt und nicht relevant bei der Berechnung der Ersatzpflanzungen.
Zu 5. Diese in Nr. 4 erwähnten 5 Bäume wurden aufgrund des Bauvorhabens gefällt. Die Bäume hätten innerhalb der Baukörper gestanden oder wären durch die notwendigen Grabungen für das Fundament betroffen gewesen. Die Fällgenehmigung wurde am 27.02.2017 erteilt. Die Genehmigung wurde mit der Auflage des ökologischen Ausgleichs (Ersatzpflanzungen 7 x 16/18 cm Stammumfang und 6 x 14/16 cm Stammumfang) erteilt.
Zu 6. Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen, wonach die Verwendung von Laub als Mulchmaterial in öffentlichen Grün- und Parkanlagen nicht verwendet werden darf.
Zu 7. Das aufgenommene Laub von Wegen, Bepflanzungsflächen (Stauden/Wechselbepflanzung) und Rasenflächen wird der Kompostwirtschaft zugeführt.
In Gehölzflächen verbleibt das Laub bis zu 80 %, nur aus den Randbereichen wird es herausgenommen. Dies ist im Rahmen einer guten Pflege und Unterhaltung der Grün- und Parkanlagen erforderlich, denn bei jedem Wind würde es sonst über Wege, Staudenflächen, Rasenflächen usw. verteilt werden. Weiterhin wird herumliegendes Laub auf den Freiflächen von vielen Parkbesuchern als „störend“ im Sinne von unsauber und ungepflegt empfunden, was viele Beschwerden mit sich bringen würde.
Zu 8. Ja, abgefallenes Laub wird in öffentlichen Grünanlagen und Parks an Sträuchern und Hecken unter anderem zum Schutz vor Verdunstung und Erosion, zur Humusbildung und für ein ausgeglicheneres Mikroklima genutzt.
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