Kleine Anfrage - KA/0060/VIII  

 
 
Nummer:KA/0060/VIIIEingang:14.03.2017
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:14.03.2017
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:28.03.2017
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:12.04.2017
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:19.04.2017
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Baumschutz und Mikroklima
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Verfügt das Bezirksamt über ein Register der durch die Berliner Baumschutzverordnung geschützten Bäume, die nicht als Straßen- oder Anlagenbäume klassifiziert sind? Wenn ja, welche Daten im Register enthalten? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Verkehrssicherungspflichten hat z. B. eine Wohnungsbaugesellschaft bei Bäumen, die im Innenhof einer ihrer Wohnanlagen stehen?

 

  1. Wer prüft in welchem Intervall die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten?

 

  1. Welche nach Berliner Baumschutzverordnung geschützten Bäume stehen auf den Flurstücken 362 und 363 südlich der Käthestraße, östlich des Lindenwegs? (Bitte Baumart, Standalter, Kronendurchmesser, Stammumfang und Baumhöhe angeben.)

 

  1. Liegen Fällgenehmigungen für die Bäume auf den oben genannten Flurstücken vor? Wenn ja, wann wurden sie erteilt und mit welchen Auflagen?

 

  1. Welches sind die rechtlichen Grundlagen, nach der Laub in öffentlichen Grünanlagen und Parks nicht zum Mulchen der in den Grünanlagen und Parks stehenden Gehölze genutzt werden darf?

 

  1. Wie wird in öffentlichen Grünanlagen und Parks abgefallenes Laub genutzt?

 

  1. Sollte abgefallenes Laub in öffentlichen Grünanlagen und Parks an Sträuchern und Hecken u.a. zum Schutz vor Verdunstung und Erosion, zur Humusbildung und für ein ausgeglicheneres Mikroklima genutzt werden?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Verfügt das Bezirksamt über ein Register der durch die Berliner Baumschutzverordnung geschützten Bäume, die nicht als Straßen- oder Anlagebäume klassifiziert sind? Wenn ja, welche Daten im Register enthalten? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Verkehrssicherungspflichten hat z.B. eine Wohnungsbaugesellschaft bei Bäumen, die im Innenhof einer ihrer Wohnanlagen stehen?

 

  1. Wer prüft in welchem Intervall die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten?

 

  1. Welche nach Berliner Baumschutzverordnung geschützten Bäume stehen auf den Flurstücken 362 und 363 südlich der Käthestraße, östlich des Lindenwegs? (Bitte Baumart, Standalter, Kronendurchmesser, Stammumfang und Baumhöhe angeben.)

 

  1. Liegen Fällgenehmigungen für die Bäume auf den oben genannten Flurstücken vor? Wenn ja, wann wurden sie erteilt und mit welchen Auflagen?

 

  1. Welches sind die rechtlichen Grundlagen, nach der Laub in öffentlichen Grünanlagen und Parks nicht zum Mulchen der in den Grünanlagen und Parks stehenden Gehölze genutzt werden darf?

 

  1. Wie wird in öffentlichen Grünanlagen und Parks abgefallenes Laub genutzt?

 

  1. Sollte abgefallenes Laub in öffentlichen Grünanlagen und Parks an Sträuchern und Hecken unter anderem zum Schutz vor Verdunstung und Erosion, zur Humusbildung und für ein ausgeglicheneres Mikroklima genutzt werden?

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung um folgende Kenntnisnahme:

 

Zu 1.

Nein, jedoch muss jeder Antragstellende einen Lageplan beifügen, auf dem die Bäume des gesamten Grundstückes eingetragen sind. Diese sind aber eher zu Orientierung als zur Erfassung. Lediglich die beantragten Bäume müssen mit Stammumfang angegeben werden. Eventuelle Ersatzpflanzungen müssen dem fachlich zuständigen Amt mit einem Lageplan angezeigt werden.

 

Zu 2.

Jeder Eigentümer, der auf seinem Grundstück den Verkehr ermöglicht, ist für die Verkehrssicherheit seiner Bäume zuständig.

 

Zu 3.

Ob die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird, wird nicht überprüft. In eingetretenen Schadensfällen wird überprüft, ob der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht ausreichend nachgekommen ist.

 

Zu 4.

Auf dem Flurstück 362 steht kein Baum, der nach der Berliner BaumSchVO geschützt ist. Auf dem Flurstück 363 standen fünf geschützte Bäume. Dabei handelt es sich um 4 Eschenahorne (2 mehrstämmige mit einem Gesamtumfang aller Stämme 2,30 m und 2,79 m sowie 2 einstämmige mit 1,00 m und 1,60 m Umfang). Hinzu kommt ein Spitzahorn mit einem Stammumfang von 2,33 m. Standalter, Kronendurchmesser und Baumhe sind dem fachlich zuständigen Amt nicht bekannt und nicht relevant bei der Berechnung der Ersatzpflanzungen.

 

Zu 5.

Diese in Nr. 4 erwähnten 5 Bäume wurden aufgrund des Bauvorhabens gefällt. Die Bäume tten innerhalb der Baukörper gestanden oder ren durch die notwendigen Grabungen für das Fundament betroffen gewesen. Die Fällgenehmigung wurde am 27.02.2017 erteilt. Die Genehmigung wurde mit der Auflage des ökologischen Ausgleichs (Ersatzpflanzungen 7 x 16/18 cm Stammumfang und 6 x 14/16 cm Stammumfang) erteilt.

 

Zu 6.

Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen, wonach die Verwendung von Laub als Mulchmaterial in öffentlichen Grün- und Parkanlagen nicht verwendet werden darf.

 

Zu 7.

Das aufgenommene Laub von Wegen, Bepflanzungsflächen (Stauden/Wechselbepflanzung) und Rasenflächen wird der Kompostwirtschaft zugeführt.

 

In Gehölzflächen verbleibt das Laub bis zu 80 %, nur aus den Randbereichen wird es herausgenommen. Dies ist im Rahmen einer guten Pflege und Unterhaltung der Grün- und Parkanlagen erforderlich, denn bei jedem Wind würde es sonst über Wege, Staudenflächen, Rasenflächen usw. verteilt werden. Weiterhin wird herumliegendes Laub auf den Freiflächen von vielen Parkbesuchern als „störend“ im Sinne von unsauber und ungepflegt empfunden, was viele Beschwerden mit sich bringen würde.

 

Zu 8.

Ja, abgefallenes Laub wird in öffentlichen Grünanlagen und Parks an Sträuchern und Hecken unter anderem zum Schutz vor Verdunstung und Erosion, zur Humusbildung und für ein ausgeglicheneres Mikroklima genutzt.

 

 
 

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